Beschlussvorlage – Vergabeordnung der Gemeinde Schermbeck

Beschlussvorlage – Vergabeordnung der Gemeinde Schermbeck

Am 17.12. 2015 kommt der Gemeinderat der Gemeinde Schermbeck zur Änderung der Beschlussvorlage –Erleichterung für Vergabeverfahren und Beschleunigung von kommunalen Vergabentscheidungen in Flüchtlingsangelegenheiten – zusammen.
Beschlossen werden soll die Änderung der Vergabeverordnung der Gemeinde Schermbeck vom 20.9.2007 in der steht:
Bau-, Dienst- und Lieferleistungen zum, Zwecke der Unterbringungen, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen können unterhalb der EU-Schwellenwerte abweichend von der Vergabeverordnung der Gemeinde Schermbeck vom 20.09.2007 freihändig im Wettbewerb vergeben werden.
Zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Auftragvergabe sind mindestens drei Unternehmen zur (auch formlosen) Angebotsabgabe aufzufordern, es sei denn, es kommt aus besonderen Gründen nur ein Unternehmen in Betracht.
Diese Regelung gilt bis zum 31.3.2016 und verlängert sich… siehe unten.

Dieses Regelung wird um Absatz 6 ergänz, der folgenden folgendem Wortlaut enthält:
Für Bau-, Dienst- und Lieferleistungen zum Zwecke der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen werden jeweils benannte Wertgrenzen von bisher 15.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
Über die erteilten Aufträge ist der zuständige Ausschuss durch nichtöffentliche Mitteilungen in der jeweiligen Sitzung des zuständige Ausschuss durch nichtöffentliche Mitteilungen in der jeweils nächsten Sitzung des zuständigen Fachausschusses zu informieren.
Diese Regelung gilt bis zum 31.3.2016 und verlängert sich entsprechend, sofern der diesem Beschluss zugrunde liegende gemeinsame Runderlass zur Beschaffung von Leistungen zum Zweck der Unterbringung, Sicherheit, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen verlängert wird.

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