Beschlossene Sache – Bau der Zeelink-Leitung

Die Baugenehmigung für den Neubau der rund 215 Kilometer langen Zeelink-Leitung hat die Bezirksregierungen in Düsseldorf und Köln erteilt.

Darauf weist die Firma Zeelink als Investor in einer Mitteilung hin.

(pd). Das Unternehmen Zeelink plant den Neubau einer rund 215 Kilometer langen Erdgasfernleitung von Lichtenbusch in der Städteregion Aachen über St. Hubert im Kreis Viersen bis nach Legden im Kreis Borken.

Am 09. Januar 2019 hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink im Abschnitt Düsseldorf gefasst. Er umfasst den etwa 105 Kilometer langen Abschnitt von der Station Hochneukirch (Stadt Jüchen) bis zur Station Dämmerwald (Gemeinde Schermbeck).

Verlauf der Zeelink-Leitung an der Dämmerwalder Straße Richtung Raesfeld-Erle
Verlauf der Zeelink-Leitung an der Dämmerwalder Straße Richtung Raesfeld-Erle

Ab der Station Bucholtwelmen-Waldheideweg im Bereich der Gemeinde Hünxe (Kreis Wesel) verläuft die Trasse nordöstlich von Drevenack und dann innerhalb der Gemeinde Schermbeck in östlicher Richtung parallel zur B 58 bevor dieser nach Norden verschwenkt. Im weiteren Verlauf werden über intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen einzelne Betriebe und Hoflagen umgangen.


Landwirtschaftliche Flächen

Die Planfeststellungsbehörde verkennt nicht die insbesondere mit dem Bau der Erdgasleitung verbundene Eingriffsintensität bei landwirtschaftlichen Nutzflächen.

Aufgrund der von der Vorhabenträgerin vorgesehenen Bauweise und begleitenden eingriffsminimierenden Maßnahmen ist jedoch – insbesondere auch aufgrund von Erfahrungen mit vorausgegangenen Leitungsbauvorhaben vergleichbarer Art – davon auszugehen, dass die landwirtschaftliche Nutzungs- und Ertragsfähigkeit der für die Verlegung der Antragstrasse beanspruchten Flächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder vollständig hergestellt werden kann.

Die temporäre Flächeninanspruchnahme während der Baudurchführung sowie etwaige ggf. nicht gänzlich zu vermeidende aber zeitlich begrenzte Aufwuchsschäden werden ebenso von der Vorhabenträgerin vollumfänglich entschädigt wie die erforderliche dingliche Absicherung des Leitungsschutzstreifens. 

Der Beschluss liegt vom 21. Januar bis einschließlich 04. Februar 2019 inklusive des Plans zur Einsichtnahme aus:

Gemeinde Schermbeck, Rathaus, Weseler Straße 2, Zimmer 322, montags und mittwochs von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr, dienstags von 8.30 – 12.00 Uhr, donnerstags von 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr, freitags von 8.30 – 13.00 Uhr

Planfeststellungsbeschluss auch online einsehbar

http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/Aktuelle-Offenlagen/ZEELINK/01_Uebersicht.html

Alle Unterlagen sind zudem im genannten Offenlagezeitraum vom 21. Januar bis 04. Februar 2019 auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf in der Rubrik „Aktuelle Offenlagen“ einsehbar:

Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Anfechtungsklage beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster (Postanschrift: Postfach 63 09, 48033 Münster) eingereicht werden. Ein Antrag auf aufschiebende Wirkung der Klage muss innerhalb derselben Frist und an selber Stelle gestellt und begründet werden.

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