Schermbeck „Die Anlieger müssen doch Kenntnis davon bekommen“, begründete der BfB-Fraktionsvorsitzende Klaus Roth in der letzten Ratssitzung seine Bitte, einen Tagesordnungspunkt aus dem nicht-öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil vorzuziehen. Die Gemeindeverwaltung beharrte auf dem Verbleib der Grundstücksangelegenheit im nicht-öffentlichen Teil und begründete dies mit dem Datenschutz.
Im Verlauf der Diskussion wurde deutlich, dass es um die Vermietung eines Wohnhauses zur Unterbringung von Asylbewerbern geht. Der Mietvertrag bezieht sich auf ein Wohngebäude in der Gemarkung Schermbeck, und zwar in der Flur 15. Es liegt also zwischen Mühlenbach und Mittelstraße/Erler Straße sowie zwischen der Straße Bösenberg und dem Nachbargrundstück des Hauses Kilian. Betroffen sind die Grundstücke beiderseits der Heinestraße, Lessingstraße, Fontanestraße und des südlichen Teiles der Goethestraße.
Die Anmietung der beiden Wohnungen ist noch nicht erfolgt. Wie die Verwaltung auf Anfrage der Dostener Zeitung gestern mitteilte, müssen auf Wunsch der Politiker erst „noch ein paar Bedingungen“ abgearbeitet werden. In jede der beiden Wohnungen können sechs Asylbewerber einziehen. H.Sch.