Die Diskussion zur Hundesteuersatzung in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Fraktion „Bürger für Bürger“ dazu veranlasst, einen bereits vor Jahren gestellten jedoch abgelehnten Antrag erneut zu stellen.
Stellungnahme von Klaus Roth – Hundesteuersatzung erweitern – Ausnahme: Listen(Kampf)hunde
Mehr als fünfeinhalb Millionen Menschen über 65 Jahre lebten lauf Statistischem Bundesamt 2016 in Deutschland allein, mehr Frauen als Männer.
Nach Angaben des Deutschen Zentrums für Altersfragen hat jeder vierte alte Mensch nur noch einmal im Monat Besuch von Freunden und Bekannten. Der Gehirnforscher und Psychiater Manfred Spitzer hat in seinem Buch „Einsamkeit, die unerkannte Krankheit“ gefordert, dass Einsamkeit nicht länger als Nebensache abgetan werden darf. Einsame Menschen sind anfälliger für Herzinfarkt, Schlaganfall, Depressionen, Demenz und Krebs. Vor allem ältere, sozial schwache Alleinstehende sind davon betroffen.
Wir stellen daher den Antrag, die Hundesteuersatzung der Gemeinde Schermbeck um den § 3a Steuerermäßigung zu erweitern.
Die Steuer ist auf Antrag des Steuerpflichtigen für den ersten Hund auf die Hälfte des jeweils gültigen Steuersatzes zu ermäßigen für das Halten von Hunden, die von alleinstehenden Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII oder Grundsicherungsleistungen für Arbeitssuchende nach SBG II beziehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Listen(Kampf)hunde