Alte Papier- und Kartenführerscheine gegen EU-Fahrerlaubnis tauschen

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden.

Damit werden sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum auf der Vorderseite ersetzt.

Kreis (pd). Zur Umsetzung dieser EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. In einer ersten Stufe sind die grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine an der Reihe, im Anschluss die unbefristeten Scheckkarten-Führerscheine. Bürger sollten darauf achten, den Antrag auf Umtausch rechtzeitig zu stellen, damit die jeweilige Frist eingehalten werden kann.

Bis wann die Führerscheine umgetauscht sein müssen, richtet sich bei den Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Wer zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, hat zum Beispiel noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit, seinen alten durch einen neuen Führerschein zu ersetzen. Personen, die nach 1971 geboren wurden, können den Umtausch bis 2025 erledigen.

In der zweiten Stufe werden die unbefristeten Scheckkartenführerscheine umgetauscht. Diese wurden von 1999 bis 2013 ausgestellt. Entscheidend ist bei ihnen das Ausstellungdatum, das auf dem Führerschein vermerkt ist. Die ältesten Kartenführerscheine müssen dabei bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden, die jüngsten haben bis 2033 Zeit. Mit dem Ablauf der Umtauschfrist verlieren die Führerscheine ihre Gültigkeit.

Neuen Führerschein beantragen

Der Antrag für den Umtausch des Führerscheins kann bzw. bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes in Wesel nach Terminvereinbarung gestellt werden. Mitzubringen sind ein gültiges Ausweisdokument wie dem Personalausweis, der bisherige Führerschein, ein aktuelles, biometrisches Lichtbild sowie die Gebühren in Höhe von 25,30 Euro.

Weitere Informationen zum Umtausch des Führerscheins gibt es auf er Internetseite des Kreises unter: kreis-wesel.de-umtausch
Infobox
1. Stufe: Umtausch der Papierführerscheine (grau und rosa)
Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist allein das Geburtsjahr.

Geburtsjahr – Umtausch bis spätestens

  • Vor 1953 – 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958 – 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964 – 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970 – 19. Januar 2024
  • 1971 oder später – 19. Januar 2025

2. Stufe: Umtausch der ab 01. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine
Entscheidend für die Ermittlung des Stichtages ist das Ausstellungsjahr.

Ausstellungsjahr – Umtausch bis spätestens

  • 1999 bis 2001 – 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004 – 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007 – 19. Januar 2028
  • 2008 – 19. Januar 2029
  • 2009 – 19. Januar 2030
  • 2010 – 19. Januar 2031
  • 2011 – 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013 – 19. Januar 2033
  • Nach Ablauf der o. g. Frist wird der alte Führerschein ungültig.
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