Die Kindergärten starten am 8. Mai mit einem „eingeschränkten Regelbetrieb“ und mit reduzierten Betreuungszeiten
Das Betretungsverbot für Kitas und Kindertagespflege wird aufgehoben. Die bisherige Notbetreuung wird aufgelöst.
Betreuungszeit: Wie vom Land vorgegeben, wird die gebuchte Stundenzahl um jeweils zehn Stunden reduziert. Ein Kind, für das 45 Stunden gebucht wurden, kann also die Kita für 35 Stunden pro Woche besuchen, bei 35 Stunden sind es 25 und bei 25 Stunden verbleiben 15.
Dies ist notwendig, um die deutlich erhöhten Hygienestandards in den Einrichtungen sicherstellen zu können und um Personalausfälle wegen Krankheit oder der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe ausgleichen zu können.
Die Zeiten sind nicht individuell verfügbar: Aus den abweichenden Öffnungszeiten ergeben sich vielmehr feste Abholzeiten. Bei anderen Startzeiten der Tagesstätte ergeben sich naturgemäß andere Abholzeiten.
Die Tabelle verdeutlicht die Berechnung am Beispiel einer Kita, die um 7.00 Uhr öffnet:
Gebuchte Zeit | Verfügbare Zeit | Stunden pro Tag | Beispiel Öffnung Kita | Abholzeit |
45 Stunden | 35 Stunden | 7 Stunden | 7.00 Uhr | 14 Uhr |
35 Stunden | 25 Stunden | 5 Stunden | 7.00 Uhr | 12 Uhr |
25 Stunden | 15 Stunden | 3 Stunden | 7.00 Uhr | 10 Uhr |
Wie werden die Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung im Juni und Juli geregelt?
Um Eltern in der Corona-Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig, die konkrete Abwicklung obliegt den Kommunen.