Ackerflächen – eine Chance für den Kiebitz –

Ackerflächen – eine Chance für den Kiebitz – Kreis, Land und Landwirtschaft engagieren sich für den  „Pluchdriever“
Für den Kiebitz wird die Bestandssituation landesweit immer dramatischer und auch der Kreis Wesel macht hier keine Ausnahme. Bis vor einigen Jahren konnte man die rasanten, von dem namengebenden „kie-witt“ oder „chiu-witt“ begleiteten Balzflüge des „Kobolds der Lüfte“ regelmäßig im Frühling über zahlreichen landwirtschaftlichen Nutzflächen bewundern. Heute ist der Vogel mit dem hübschen, als „Holle“ bezeichneten Federschopf nur noch selten anzutreffen.

Dabei ist der Kiebitz, was sein Bruthabitat anbetrifft, durchaus nicht besonders wählerisch. So brütet der ehemals typische Grünlandvogel heute am Unteren Niederrhein ganz überwiegend auf Ackerflächen. Zwar ist der Bruterfolg dort deutlich geringer als früher auf den Grünlandflächen, dennoch bieten Äcker auch eine Chance für den Kiebitz. Denn durch eine angepasste Bewirtschaftung der betreffenden Ackerflächen kann der in niederrheinischem Plattdeutsch „Pluchdriever“ (Pflug-Treiber) genannten Vogelart wirksam geholfen werden.

 Dem gravierenden Bestandseinbruch des ohnehin längst auf der Roten Liste stehenden Kiebitz soll nun Einhalt geboten werden. Daher wendet sich die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Wesel gemeinsam mit der Kreisbauernschaft Wesel und der Landwirtschaftskammer Kleve-Wesel auch in diesem Jahr wieder an Landwirte und Landwirtinnen, die ihre geplanten Maisäcker noch nicht bestellt haben. Sollten auf diesen Flächen brütende oder darüber im Flug balzende Kiebitze beobachtet werden, wird darum gebeten, dort freiwillig und mindestens bis zum 20. Mai auf jegliche Bodenbearbeitung zu verzichten. Mit diesem Aufruf werden gleichzeitig entsprechende Informationen des Umweltministeriums in Düsseldorf (MKULNV) weiter gegeben.

Das Land NRW prämiert einen einmaligen derartigen Bewirtschaftungsaufschub zum Wohl des Kiebitz mit einem Ausgleichsbetrag in Höhe von 280 € pro Hektar. Übrigens: Sollten die Kiebitze die jeweilige Vertragsfläche vor dem 20. Mai verlassen haben, so kann mit der vorgesehenen Bewirtschaftung – förderunschädlich – bereits nach dem 10. Mai begonnen werden.

Anfragen zu einmaligen Anträgen wie auch zu attraktiven Naturschutzverträgen mit jeweils fünf-jähriger Laufzeit nimmt die Untere Landschaftsbehörde bis zum 15.04.2015 gern entgegen. Ansprechpartner ist Herr Finke (Tel. 0281/2072550, e-mail: [email protected]).

Landwirte und Landwirtinnen, die sich ohne vertragliche Bindung für den Schutz
der Kiebitz-Gelege auf ihren Nutzflächen (Äcker und Grünland) engagieren wollen, können sich an die Biologische Station im Kreis Wesel wenden. Dortiger Ansprechpartner ist Dr. Mooij (Tel. 0281/9625213, e-mail: [email protected]).

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Heimatreporter
Unter der Artikel-Kennzeichnung "Heimatreporter" postet der Schermbeck-Dammer Helmut Scheffler seit dem Start dieser Online-Seite im Jahre 2013 Artikel über vergangene und gegenwärtige Entwicklungen der Großgemeinde Schermbeck. Seit 1977 schreibt der inzwischen pensionierte Mathematik- und Erdkundelehrer für Lokalzeitungen. 1990 wurde er freier Mitarbeiter des Lokalfunks "Radio Kreis Wesel", darüber hinaus hat er seit 1976 zahlreiche Bücher und Aufsätze zur Geschichte Schermbecks in niederrheinischen und westfälischen Schriftenreihen veröffentlicht. 32 Jahre lang war er Redakteur des "Schermbecker Schaufenster". Im Jahre 2007 erhielt er für seine niederrheinischen Forschungen den "Rheinland-Taler" des Landschaftsverbandes Rheinland.