Überquellende Tonne bleiben künftig ungeleert
Damit reagiert die Gemeinde auf Beschwerden aus der Bevölkerung und Nachbarn, denen die überlaufenden Tonnen wohl seit langer Zeit ein Dorn im Auge sind.
Laut § 13 Abs. (5) der Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Schermbeck dürfen Abfallbehälter nur soweit gefüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Daher werden die Restmüllbehälter, deren Deckel sich nicht schließen lassen, ab sofort nicht mehr geleert.
Beschwerden – Gerechtigkeit
Es ist in der Vergangenheit vermehrt zu Beschwerden gekommen, dass übervolle Restmüllgefäße zur Leerung an die Straße gestellt werden und diese auch geleert wurden.
Um den Bürgern, die ihr Restmüllvolumen entsprechend ihrem Bedarf angemeldet haben und hierfür auch bezahlen, gerecht zu werden, ist diese Maßnahme dringend erforderlich.
Der Entsorgungsunternehmer ist angehalten worden, dementsprechend zu verfahren.