StartLokalesSchallmessung am Mühlenteich: Flüchtlingsunterkunft bleibt im zulässigen Rahmen

Schallmessung am Mühlenteich: Flüchtlingsunterkunft bleibt im zulässigen Rahmen

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In Schermbeck ist die Lärmsituation an der Flüchtlingsunterkunft am Mühlenteich erneut politisch beraten worden. Anlass waren Beschwerden aus der Nachbarschaft und die Ergebnisse einer externen Schallmessung. Das Gutachten liegt nun vor und wurde im zuständigen Ausschuss vorgestellt.

In der Sitzung des Bau-, Liegenschafts-, Wirtschaftsförderungs- und Tourismusförderungsausschusses am 9. Dezember 2025 im Rathaus Schermbeck stand die Lärmsituation an der Flüchtlingsunterkunft am Mühlenteich / Tiefer Weg auf der Tagesordnung. Anlass waren anhaltende Beschwerden von Anwohnern, die bereits vor den Sommerferien zu einer politischen Befassung und schließlich zur Beauftragung einer externen Schallmessung geführt hatten.

Lärmgutachten für Flüchtlingsunterkunft in Schermbeck erstellt
Foto: Petra Bosse

Messergebnisse fielen eindeutig aus

Die Verwaltung hatte daraufhin ein Ingenieurbüro mit einer systematischen Untersuchung beauftragt. Im Zeitraum vom 5. bis 15. September 2025 wurden die Schallimmissionen am Wohnhaus Tiefer Weg 5 messtechnisch erfasst und in Anlehnung an die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) bewertet. Grundlage dieser Vorgehensweise war, dass für Flüchtlingsunterkünfte keine eigenständigen immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte existieren.

Die Messergebnisse fielen aus Sicht der Gutachter eindeutig aus. Sowohl tagsüber als auch nachts wurden die maßgeblichen Immissionsrichtwerte für ein als Mischgebiet eingestuftes Umfeld überwiegend eingehalten oder unterschritten. Lediglich in einer Nachtstunde am Sonntag, dem 14. September, kam es rechnerisch zu einer Überschreitung des nächtlichen Richtwertes.

Laut Gutachten ist diese jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit auf kurzzeitige, breitbandige Verkehrsgeräusche, etwa durch vorbeifahrende Pkw, zurückzuführen und nicht auf die Unterkunft selbst. Zudem zeigen die Pegelverläufe, dass ab 22 Uhr eine konsequente Nachtruhe eingehalten wurde.

Kein erhöhter Lärm an der Flüchtlingsunterkunft in Schermbeck
Foto: Petr Bosse

Kein zwingender Handlungsbedarf

In der Ausschusssitzung griff Timo Gätzschmann (Die PARTEI) einen zuvor kolportierten hohen Lärmwert auf, der im Vorfeld der Messung für Diskussion gesorgt hatte. Dieser Wert habe sich nun nicht bestätigt, er fragte nach dessen Ursprung. Michael Michallek (SPD) verwies auf frühere orientierende Eigenmessungen, bei denen zeitweise erhöhte Pegel festgestellt worden seien. Kämmerer Alexander Thomann ergänzte, dass parallel zur Messphase Gespräche mit der Caritas als Betreiber der Unterkunft geführt worden seien. Die Betreuer hätten die Einrichtung in dieser Zeit häufiger aufgesucht und bei auffälliger Lautstärke unmittelbar eingegriffen. Ein Umstand, der das Messergebnis möglicherweise positiv beeinflusst habe.

Kosten des Gutachtens

Holger Schoel (Bündnis 90/Die Grünen) erkundigte sich nach den Kosten des Gutachtens. Die Verwaltung bezifferte diese auf rund 5.000 Euro. Formell nahm der Ausschuss die Ergebnisse zur Kenntnis. Die Verwaltungsvorlage macht deutlich, dass auf Basis der vorliegenden Messdaten derzeit kein zwingender Bedarf für weitergehende schallmindernde bauliche Maßnahmen besteht. Die objektive Messung stützt die subjektiv vorgetragenen Beschwerden nicht in dem Maße, dass daraus unmittelbare Konsequenzen abzuleiten wären.

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