In einem Geflügelbetrieb in Kamp-Lintfort besteht der Verdacht auf einen Ausbruch der Geflügelpest. Das Virus vom Typ H5 wurde am Donnerstag, 30. Oktober 2025, nachgewiesen. Der Bestand mit 18.500 Tieren wird vorsorglich getötet, um eine Ausbreitung zu verhindern.
Nachweis des Virus
Nach Angaben des Kreises Wesel bestätigte das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA RRW) in Krefeld am Donnerstagnachmittag den Verdacht auf eine Infektion mit einem Virus des Typs H5. Die genauere Untersuchung im Friedrich-Loeffler-Institut läuft noch und soll klären, ob es sich um eine hochpathogene Form handelt. Ergebnisse werden in einigen Tagen erwartet.

Maßnahmen im betroffenen Betrieb
Der komplette Tierbestand wird am Freitag, 31. Oktober 2025, tierschutzgerecht getötet. Um den Betrieb richtete der Kreis eine vorläufige Sperrzone mit einem Radius von zehn Kilometern ein. Diese erstreckt sich auf Gebiete in den Kreisen Wesel, Kleve und Viersen.
Eine Karte der betroffenen Zone ist unter www.kreis-wesel.de/sperrzonegefluegelpest_kali abrufbar.
Bestätigt sich der Verdacht, wird die vorläufige Sperrzone in eine endgültige Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine äußere Überwachungszone umgewandelt.
Reinigung und Desinfektion
Nach Einschätzung des Kreises sollen die Ställe bis spätestens nach dem Wochenende geleert sein. Danach beginnen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten, damit keine Gefahr für weitere Tierhaltungen besteht.
In Deutschland wurden in diesem Herbst bereits zahlreiche Geflügelpestfälle gemeldet, auch im Kreis Wesel traten Infektionen bei Wildvögeln auf. Nach aktuellem Kenntnisstand geht von den derzeit zirkulierenden Viren in Europa keine Gefahr für Menschen aus. Lebensmittel aus dem betroffenen Betrieb gelangten nicht in den Umlauf. Die Tierseuchenkasse und das Land NRW übernehmen die Entschädigung für den Tierbestand.
Sperrzone betrifft rund 350 Geflügelhaltungen
Die rechtliche Grundlage bildet eine Allgemeinverfügung, die am Samstag, 1. November 2025, um 0 Uhr in Kraft tritt. Innerhalb der Sperrzone liegen auf Weseler Kreisgebiet etwa 350 gewerbliche und private Geflügelhaltungen.
Für die Betriebe gelten Einschränkungen bei der Vermarktung von Geflügel und Geflügelprodukten. Tierhalter, deren Bestände noch nicht bei der Tierseuchenkasse registriert sind, müssen diese unverzüglich melden. Jede Veränderung im Bestand ist zu dokumentieren.
Kreis ruft zu Aufmerksamkeit auf
Der Kreis Wesel bittet alle Geflügelhalter, bei Krankheitssymptomen oder vermehrten Todesfällen sofort eine Tierärztin oder einen Tierarzt einzuschalten und das Veterinäramt zu informieren. Verdachtsfälle können per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter 0281 / 207 7007 gemeldet werden.
Weitere Informationen stehen unter www.kreis-wesel.de/gefluegelpest zur Verfügung.























