Nordrhein-Westfalen unterstützt künftig alle Schaf-, Ziegen- und Gehegewildhaltungen beim Schutz vor Wolfsangriffen.
Wie das Land NRW heute mitteilt, können Tierhalter ab sofort in allen Regionen finanzielle Unterstützung für wolfsabweisende Maßnahmen beantragen. Das Umweltministerium hat dafür die Förderrichtlinien Wolf angepasst.
Förderung für ganz Nordrhein-Westfalen
Bisher galt die Förderung nur in bestimmten Gebieten, die etwa die Hälfte der Landesfläche umfassten. Nun bietet das Land eine Unterstützung für alle Regionen an. Die Kosten für Herdenschutzmaßnahmen wie spezielle Zäune oder – unter bestimmten Voraussetzungen – die Anschaffung und Ausbildung von Herdenschutzhunden werden vollständig übernommen. Entschädigungen für Schäden durch Wolfsrisse von Haus- und Nutztieren gibt es weiterhin landesweit.
Ziel: flächendeckender Schutz der Weidetiere
Umweltminister Oliver Krischer erklärte, wandernde Wölfe könnten am Tag mehr als 50 Kilometer zurücklegen. Mit der landesweiten Förderung wolle man Weidetierhalterinnen und -halter besser unterstützen. Effektiver Herdenschutz schütze die Tiere und verhindere, dass Wölfe lernten, Nutztiere zu reißen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen bietet allen Weidetierhaltern kostenlose Beratung zu möglichen Schutzmaßnahmen an.
Übergangsfrist und finanzielle Mittel
Künftig gilt: Nach einer Übergangsfrist von einem Jahr werden Entschädigungen nur noch gezahlt, wenn ein Grundschutz vorhanden ist. Auch in den bisherigen Wolfsgebieten gab es eine solche Frist. Anträge auf Förderung sind auch nach Ablauf möglich. Für das Jahr 2025 stehen bis zu eine Million Euro für Herdenschutzmaßnahmen bereit.
Wölfe in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen lebt nur ein kleiner Teil der Wölfe in Deutschland. Die meisten Tiere kommen in Sachsen, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen vor. Neben festen Territorien gibt es einzelne durchwandernde Wölfe, die sich nur vorübergehend in Nordrhein-Westfalen aufhalten.
Weitere Informationen zu Vorkommen und Schutzmaßnahmen finden sich auf den Seiten der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes (DBBW) unter dbb-wolf.de sowie im Erlass „Förderrichtlinien Wolf“.
Detaillierte Hinweise zu Förderangeboten in Nordrhein-Westfalen veröffentlicht das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) unter wolf.nrw.























