Die Wählergemeinschaft Bürger für Bürger (BfB) Schermbeck hat die Vorwürfe von Klaus Roth im Zusammenhang mit ihrer Kandidatenaufstellung zurückgewiesen. Der Kreiswahlausschuss Wesel habe eine von Roth eingereichte Beschwerde, wie von der Kreisverwaltung empfohlen, aus formalen Gründen abgelehnt.
Roth habe die Aufnahme neuer Mitglieder sowie das Stimmrecht bei der Aufstellungsversammlung infrage gestellt und die eidesstattlichen Erklärungen der BfB als bloße Formalität dargestellt. Diese Darstellung wird von der BfB ausdrücklich zurückgewiesen. Die Wahlleitung der Gemeinde Schermbeck habe die eingereichten Unterlagen geprüft und demnach keine Beanstandungen festgestellt. Auch die Kreiswahlleitung habe nach Durchsicht aller Dokumente keine rechtlichen Zweifel geäußert.
Satzung ordnungsgemäß eingehalten
Laut Stefan Dürrbaum, dem Vorsitzenden der BfB, seien sowohl die internen Abläufe als auch die Satzung ordnungsgemäß eingehalten worden. Es sei aus Sicht der BfB nicht hinnehmbar, dass durch unbegründete Vorwürfe die ehrenamtliche Arbeit der Wählergemeinschaft geschwächt und die Legitimität der Kandidaten in Zweifel gezogen werde. Zudem habe Roth dem neuen Vorstand bislang die Herausgabe relevanter Unterlagen verweigert, was als gezielte Behinderung der Arbeit gewertet werde.
Die BfB wolle sich nun auf die bevorstehenden Kommunalwahlen konzentrieren. Mit einem neuen Vorstandsteam und frischen Impulsen solle generationenübergreifend um neue Wählerschichten geworben und die kommunalpolitische Entwicklung in Schermbeck aktiv begleitet werden.























