Ab dem 1. Mai 2025 gelten für die Ausländerbehörden neue Vorgaben zur Einreichung von Lichtbildern. Wie der Kreis Wesel mitteilt, dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Papierfotos mehr entgegengenommen werden. Hintergrund ist ein Runderlass des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Digitale Übermittlung ersetzt Papierformat
Biometrische Lichtbilder müssen ab dem Stichtag digital übermittelt werden. Damit soll der Ausstellungsprozess für Aufenthaltstitel, Reiseausweise und ähnliche Dokumente modernisiert und sicherer gestaltet werden. Lichtbilder in Papierform können laut Mitteilung ab dem 1. Mai 2025 nicht mehr akzeptiert werden.
Zwei Optionen für Antragstellende
Antragstellende können wählen, ob sie das digitale Lichtbild bei einem privaten Fotodienstleister anfertigen lassen oder direkt in der Ausländerbehörde. Dort besteht weiterhin die Möglichkeit, das Bild vor Ort erstellen zu lassen.
Gebührenregelung
Für die Erstellung eines digitalen Lichtbildes in der Ausländerbehörde wird eine Gebühr in Höhe von 6 Euro erhoben. Wird gleichzeitig mehr als ein Dokument beantragt, fällt die Gebühr für das Lichtbild nur einmal an.























