Die Landesregierung hält weiterhin an den empfohlenen Standards für förderfähige Zaunhöhen von 1,20 Metern fest. In einer Stellungnahme auf die Anfrage von René Schneider MdL (SPD) erklärte sie, dass „kein Anlass bestehe, von den aktuellen bundesweiten Empfehlungen abzuweichen.“ (Wir berichteten)
Doch jüngste Ereignisse zeigen, dass diese Zaunhöhe in der Praxis häufig unzureichend ist. Zwei Wolfsrisse in jüngster Zeit verdeutlichen das Problem: In beiden Fällen übersprang der Wolf mit Leichtigkeit auch geförderte Zäune. Besonders bezeichnend ist der Vorfall vom 03.09.24 in Schermbeck. Hier überwanden Wölfe sogar einen Zaun, der die empfohlenen Schutzmaßnahmen deutlich übertraf – mit einer Höhe von bis zu 1,7 Metern und zusätzlichem Untergrabungsschutz sowie drei stromführenden Litzen in Höhe von 1,20, 1,40 und 1,60 Meter Höhe.

Trotz dieser nachweislich optimierten Schutzmaßnahmen, die im Rissprotokoll des LANUV-Wolfsberaters bestätigt wurden, erhielt der betroffene Schafhalter Christoph Dorr, wie er mitteilt. keine klare Bestätigung des LANUV, dass sein Zaun alle Anforderungen erfüllte. Seine wiederholten Anfragen, diese Tatsache schriftlich zu bestätigen, blieben unbeantwortet.
Kommunikationsdefizite des LANUV: Ein Beispiel aus Schermbeck
Am 3. September 2024 griff in Schermbeck ein Wolf Schafe an und übersprang dabei einen Zaun von bis zu 1,7 Metern Höhe. Der Zaun übertrifft die Anforderungen des LANUV deutlich. Untersuchungen ergaben, dass weder ein Überklettern noch ein Untergraben des Zauns stattgefunden hatte. Es wurden keine Schlupflöcher oder Mängel festgestellt, jedoch Absprungspuren im Gras, die auf einen freien Sprung schließen lassen.
Der betroffene Schafhalter Christoph Dorr, der diesen Herdenschutz installiert hatte, wollte nicht mehr als eine schriftliche Bestätigung der Einhaltung aller Anforderungen, wie er betont. Diese Klarstellung sei notwendig, so Dorr, um Vorwürfe von Versäumnissen abzuwehren und Dritten gegenüber nachzuweisen, dass er alles Mögliche für den Schutz seiner Tiere getan habe.
Eindeutige Faktenlage
Die Faktenlage sei eindeutig: Das Rissprotokoll des LANUV-Wolfsberaters dokumentierte, dass der Zaun keine Mängel aufwies. Dennoch sei eine klare Bestätigung des LANUV ausgeblieben. Stattdessen erhielt Dorr lediglich eine allgemein gehaltene Antwort, die den „Grundschutz“ gemäß Förderrichtlinien bestätigt, nicht aber die gewünschte Bestätigung, dass der empfohlene Herdenschutz mehr als erfüllt war und weder Mängel noch Beschädigungen vorhanden waren. Auch seine Bitte um Einsicht in das Rissprotokoll sei nicht nachgekommen worden.
Verweigerte Transparenz und mögliche Hintergründe
Die wiederholte Zurückhaltung des LANUV, eine eindeutige schriftliche Bestätigung auszustellen, wirft nun Fragen auf. Christoph Dorr vermutet, dass die zuständigen Stellen nicht offen zugeben wollen, dass Wölfe in der Lage sind, Zäune von 1,20 Metern oder mehr routiniert zu überspringen. Ein solches Eingeständnis, so Dorr, würde die empfohlenen Empfehlungen zur Zaunhöhe ad absurdum führen. „Neben bekanntem Videobeweis, dass ein Wolf einen 1,4 Meter hohen Zaun überspringt, wäre dieser Indizienbeweis eines Sprungs über 1,7 Meter sehr unbequem“, vermutet Dorr. Denn dabei werde deutlich, dass die Konstruktion unterhalb der übersprungenen Höhe irrelevant ist – die bisher empfohlenen Schutzmaßnahmen wären schlicht wirkungslos. „Wirksam wären da nur noch Zoozäune“, zitiert Dorr Äußerungen von den Herdenschutzbeauftragten und Wolfsberatern ihm gegenüber. Diese seien jedoch finanziell nicht tragbar und natur-, landschafts- sowie baurechtlich problematisch.
Schafhalter fühlen sich im Stich gelassen
Die unklare Kommunikation und der Mangel an praktikablen Lösungen hätten dazu geführt, dass Weidetierhalter die Konsequenzen von Wolfsübergriffen allein tragen. Christoph Dorr und andere Schafhalter fordern daher dringend mehr Transparenz, eindeutige Aussagen und eine Anpassung der Schutzempfehlungen, um ihre Tiere wirksam schützen zu können.
Info
Herdenschutz laut LANUV-Richtlinien
Das LANUV empfiehlt für stationäre Zaunanlagen für Schafe und Ziegen eine Mindesthöhe von 120 cm. Förderfähig sind sowohl stromführende Litzenzäune als auch nicht elektrifizierte Knotengeflechtzäune, sofern sie mit elektrischem Untergrabe- und Übersprungschutz ausgestattet sind. (Quelle: Broschüre Präventiver Herdenschutz, Landwirtschaftskammer NRW)
LANUV-Grundschutz
Die LANUV-Grundschutzanforderungen umfassen entweder:
- a) ein mindestens 90 cm hohes, stromführendes Elektronetz oder einen Zaun mit mindestens fünf stromführenden Litzen, wobei die unterste Litze maximal 20 cm über dem Boden liegt und eine Spannung von mindestens 2,5 Kilovolt 2 Joule Entladungsenergie gewährleistet, oder
- b) einen stationären Zaun mit einer Mindesthöhe von 120 cm, ergänzt durch einen Untergrabschutz wie bodengleiche Spanndrähte oder stromführende Litzen.























