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RLV fordert Regulierung des Wolfbestandes

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Wölfe, die trotz Herdenschutz Weidetiere reißen, sollen zukünftig schneller und unbürokratischer abgeschossen werden können (wir berichteten).

Bundesumweltministerin Steffi Lemke legte Anfang Oktober Vorschläge vor, die eine schnellere und weniger bürokratische Entnahme von Wölfen in den betroffenen Regionen ermöglichen sollen. Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer sagte derzeit dazu: „Uns ist da ein Durchbruch gelungen“. Er forderte eine bundesweit „praxisgerechtere und rechtssichere Vorgehensweise, um verhaltensauffällige Einzelwölfe“ abzuschießen.

Die Umweltministerkonferenz der Länder ist diesem Vorschlag gefolgt und hat hierzu am 1. Dezember ihren Beschluss gefasst.

Umweltministerkonferenz in Münster: RLV fordert Regulierung des Wolfbestandes

Anlässlich einer gemeinsamen Kundgebung von Landwirten am 1. Dezember in Münster haben auf der der Umweltministerkonferenz Landwirte und Schäfer für einen besseren Herdenschutz demonstriert. Tierhalter aus dem Rheinland haben ein Umdenken bei der Wolfspolitik und eine Regulierung des Wolfsbestandes gefordert.

Wenig taugliche Regelungen

Kritisiert wurde, dass trotz erheblicher Bemühungen im Bereich des Herdenschutzes die tödlichen Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere in den letzten Jahren drastisch zugenommen haben und mehrfach intakte Schutzzäune überwunden wurden. Die derzeitige politische Strategie im Umgang mit dem Wolf, die sich auf immer anspruchsvollere Herdenschutzmaßnahmen konzentriert und bislang unzureichende Regelungen für die Entnahme problematischer Einzelwölfe bietet, stellt nach Ansicht des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV) eine bedeutende Gefahr für die Zukunft der Weidetierhaltung dar.

Um die Weidetierhaltung zu sichern, sei es unerlässlich, die Handlungsmöglichkeiten bei der Entnahme von Problemwölfen nachhaltig zu verbessern und das Bundesnaturschutzgesetz anzupassen, fordert der RLV. Auch gelte es, endlich die Feststellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes und eine Regulierung des ungebremst angewachsenen Wolfsbestandes auf den Weg zu bringen.

Nicht nur im Wolfsgebiet Schermbeck, sondern auch besonders stark betroffene Bundesländer wollen mit einheitlichen Länderverordnungen den schnelleren Wolfsabschuss bereits zum Start der Weidesaison 2024 möglich machen. 

Schnelle Abschussgenehmigung nach Riss

So soll, anders als bisher nun nicht erst eine DNA-Analyse abgewartet werden müssen. In Regionen, unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern auch um Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt, in denen es häufig zu Wolfsangriffen auf Weidetiere kommt, soll es bereits nach dem ersten Vorfall des Herdenschutzes und dem Riss von Weidetieren möglich sein, eine Abschussgenehmigung zu erteilen. Die Genehmigung soll gemäß einer offiziellen Bekanntmachung für einen Zeitraum von 21 Tagen ab dem Zeitpunkt des Rissereignisses gelten. Der Abschuss darf dabei innerhalb eines Radius von bis zu einem Kilometer um die betroffene Weide erfolgen. Die Festlegung, in welchen Gebieten diese Regelung Anwendung findet, obliegt den einzelnen Bundesländern.

Monitoring Jahr 2022/2023

In ganz Deutschland lebten nach den aktuellen Angaben der DBBW im Monitoring Jahr 2022/2023 insgesamt 184 bestätigte Rudel, 47 Paare und 22 territoriale Einzeltiere. Anlässlich des Monitorings wurden im abgeschlossenen Monitoring Jahr in den bestätigten Wolfsterritorien insgesamt 1.339 Wolfsindividuen nachgewiesen (Stand Oktober 2023). Quelle: BMUV

Zahlen und Fakten

Die Kosten im Umgang mit dem Wolf haben sich in Deutschland innerhalb von gut zehn Jahren fast verzwanzigfacht. Wurden im Haushaltsjahr 2013 noch Bundesmittel in Höhe von rund 29.500 Euro für „Maßnahmen im Bereich Wolf“ ausgegeben, schlugen diese im laufenden Haushaltsjahr bis dato (Stand Ende Juni 2023) mit rund 565.500 Euro zu Buche.

2019 gab der Bund laut der Kostenaufstellung mit rund 929,500 Euro bislang am meisten Geld für den Bereich Wolf aus. Im Jahr 2014 wurden mit rund 10.400 Euro am wenigsten Haushaltsmittel des Bundes aufgewendet. Unter die Kosten fällt unter anderem auch der Betrieb der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW). Dafür entstanden 2020 bis 2022 jährliche Kosten in Höhe von 200.000 Euro. Quelle: Bundesamt Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 

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