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Ruhrparlament beschließt neuen einheitlichen Regionalplan Ruhr

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v. l.: Michael Bongartz, Leiter Regionalplanung beim RVR, RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Nettelhöfel, Dr. Frank Dudda, Vorsitzender der Verbandsversammlung und Oberbürgermeister der Stadt Herne, Bern Tischler, Vorsitzender der RVR-Planungsausschusses und Oberbürgermeister der Stadt Bottrop. RVR/Kreklau

Essen. Historischer Beschluss: Einheitlicher Regionalplan für das Ruhrgebiet

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) hat heute mit überwältigender Mehrheit den Regionalplan Ruhr verabschiedet. Nach mehr als 55 Jahren wird damit ein einheitlicher Regionalplan für das Ruhrgebiet eingeführt. Dieser Meilenstein markiert das Ende eines mehrjährigen Aufstellungsverfahrens, das eine intensive öffentliche Beteiligung einschloss. Mit der Einführung des Regionalplans Ruhr werden die bisherigen Pläne der drei Bezirksregierungen in Arnsberg, Düsseldorf und Münster aufgelöst.

Bebauungsplänen in den 53 Kommunen des Ruhrgebiets

Hintergrund: Der Regionalplan Ruhr bildet das Rahmenwerk für die künftige Entwicklung dieser Region, die 5,1 Millionen Menschen beheimatet. Er ist gleichzeitig eine Voraussetzung für die Erstellung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen in den 53 Kommunen des Ruhrgebiets. Die Regionalplanung im RVR hat im Verlauf des Verfahrens mehr als 17.000 Eingaben aus der Öffentlichkeit bearbeitet und sorgfältig abgewogen. Alle eingereichten Stellungnahmen wurden dem Ruhrparlament zur Verfügung gestellt.

Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung einer koordinierten und nachhaltigen Entwicklung der Region dar und wird in den kommenden Jahren einen spürbaren Einfluss auf die Planung und Gestaltung des Ruhrgebiets haben.

Dr. Frank Dudda, Vorsitzender der Verbandsversammlung und Oberbürgermeister der Stadt Herne: „Selbst erarbeiteter Regionalplan für das Ruhrgebiet“

Dr. Frank Dudda, Vorsitzender der Verbandsversammlung und Oberbürgermeister der Stadt Herne, äußert sich zur historischen Entscheidung: „Das Ruhrgebiet hat heute doppelten Grund stolz zu sein: Nach mehr als fünf Jahrzehnten hat die Region nun wieder einen selbst erarbeiteten Regionalplan aus der Region für die Region. Denn er ist der erste Regionalplan, der vom direkt gewählten Ruhrparlament verabschiedet und verabschiedet wurde. Und dieser Zukunftsplan wird uns auf dem Weg, die grünste Industrieregion der Welt zu werden, maßgeblich begleiten.“

Die Details des Regionalplans Ruhr:

  • Fläche von 443.709 Hektar
  • 48 Prozent für allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche
  • 23 Prozent für allgemeine Siedlungsbereiche
  • 20 Prozent sind Wald
  • 3.200 Hektar neue Wohnbauflächen für etwa 140.000 zusätzliche Wohnungen
  • Gewerbe und Industrie: 5.100 Hektar Potenzialflächen
  • Platz für neue Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze
  • Erhalt von wichtigen Freiräumen für Naherholung und Klimaschutz

Die Sicht der RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel: „Tradition und Verantwortung in der Flächenausweisung“. RVR-Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel betont: „Nachdem unser Vorläufer, der Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk, 1966 bundesweit den ersten Regionalplan vorgelegt hat, knüpft der Regionalplan Ruhr an diese Tradition an. Der einheitliche Regionalplan für die Metropole Ruhr trägt durch eine verantwortungsvolle und bedarfsorientierte Flächenausweisung den Herausforderungen der Zukunft Rechnung.“

Ein Blick auf die Rohstoffgewinnung: „Nachhaltige Flächenentwicklung im Fokus“

In einem fraktionsübergreifenden Begleitantrag zum Regionalplan-Beschluss wird die besondere Situation der Gewinnung von Rohstoffen wie Kies und Sand im westlichen Ruhrgebiet nach Inkrafttreten des Regionalplans weiter beobachtet. Das Ruhrparlament hat beschlossen, dass die für die Rohstoffgewinnung vorgesehenen Bereiche künftig nach Inkrafttreten der angekündigten Änderung der landesplanerischen Vorschriften im Sinne einer nachhaltigen Flächenentwicklung angepasst werden sollen.

Der Weg zur Umsetzung des Regionalplans Ruhr:

  • Sommer 2018: Beauftragung der Verwaltung durch das Ruhrparlament
  • Drei öffentliche Auslegungen im Verfahren
  • Einreichung des Planwerks beim NRW-Wirtschaftsministerium zur Rechtsprüfung nach dem Beschluss der Verbandsversammlung
  • Veröffentlichung des Planwerks im Gesetz- und Verordnungsblatt nach erfolgreicher Rechtsprüfung, was das Inkrafttreten markiert.

Der Plan im Netz: www.regionalplanung.rvr.ruhr

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