Das Wolfsgebiet Schermbeck soll neben Minden-Lübbecke erweitert und die Förderrichtlinien sollen bis zum Ende des Jahres überarbeitet werden
Die Wolfsgebiete und ihre Streifzonen in Nordrhein-Westfalen werden auf rund 40 % der Landesfläche erweitert. Dies gab das nordrhein-westfälische Umweltministerium nach Angaben des SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider jetzt in der Sitzung des Umweltausschusses bekannt. Demnach soll in den Wolfsgebieten Schermbeck sowie Minden-Lübbecke der Bereich erweitert werden, in dem der Weidetierschutz vom Land bezahlt wird.
Förderung von Herdenschutzhunden
„Die dazugehörigen Förderrichtlinien sollen bis zum Ende des Jahres überarbeitet werden. Dies ist auch dringend nötig“, sagt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion René Schneider.
Was die Förderung von Herdenschutzhunden anbelangt, solle es davon abhängig gemacht werden, wo die jeweilige Schäferei ihren Sitz hat. Seiner Auffassung nach sollte jedoch entscheidend sein, wo die jeweilige Herde steht, und nicht, wo die Schäferei ihren Sitz hat.
Wolfsverordnung
In der Kritik steht die Wolfsverordnung, die vor rund einem Jahr kurz vor der Landtagswahl als „Beruhigungspille“ vom damaligen Umweltministerium erlassen wurde. Die Möglichkeiten des Verscheuchens, Vergrämens und auch der Entnahme eines Wolfes sind seitdem kein einziges Mal zur Anwendung gekommen. „Wenn das Ministerium jetzt die Verordnung evaluieren möchte, frage ich mich, auf welcher Basis. Grundsätzlich muss sich der Minister fragen lassen, ob eine Verordnung taugt, die dann kein einziges Mal zur Anwendung kommt“, so Schneider. Die Erwartungen vor Ort seien da ganz andere gewesen.
Höhe der Weidezäune
Im Landtag diskutierte man auch über die Höhe der Weidetierzäune, die errichtet werden sollen.
Während bereits 90 Zentimeter ausreichend sind, um bei einem Rissereignis die Schäden vom Land erstattet zu bekommen, braucht es einen 1,20 Meter hohen Zaun, der von einem Wolf übersprungen wird, damit dieser Wolf als auffällig gilt.
„Diese Hürde kann ein Wolf schon deshalb selten bis gar nicht nehmen, weil die Schäfer aus praktischen Gründen lieber auf niedrigere Modelle ausweichen, die zudem noch wesentlich leichter zu transportieren sind“, weiß Schneider um die Situation vor Ort. Allein deshalb kam es aus seiner Sicht im Rückkehrschluss noch nicht dazu, dass die Möglichkeiten aus der Wolfsverordnung zur Anwendung kommen konnten. Denn um als auffällig zu gelten, müsste laut Ministerium ein Wolf mindestens zweimal innerhalb eines Monats die Höhe von 1,20 m überspringen.
Schneider weiß um die Situation vor Ort und sagt, dass Schäfer aus praktischen Gründen lieber niedrigere Zäune verwenden, die leichter zu transportieren sind. Deshalb konnten die Möglichkeiten aus der Wolfsverordnung noch nicht angewendet werden, da ein Wolf laut Ministerium mindestens zweimal innerhalb eines Monats die Höhe von 1,20 Metern überspringen muss, um als auffällig zu gelten. Schneider vergleicht diese Regel mit einem Geschwindigkeitslimit von 500 km/h auf der Autobahn, das niemals von einem Auto erreicht werden kann.
„Und wenn ich dann noch sage, dass ein Temposünder gleich zweimal mit 500 km/h geblitzt werden muss, damit er zur Rechenschaft gezogen werden kann, verliert diese Regel praktisch komplett an Sinn und Bedeutung“, so Schneider