Wie die Stadt Wesel heute mitteilt, gilt ab dem 4. 11. aufgrund der steigenden Infektionszahlen in der Weseler Fußgängerzone ab die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung.
(pd). Mit dieser Regelung sollen Personen in diesem Bereich geschützt werden, da dort der Sicherheitsabstand nicht immer eingehalten werden kann. Nach den Statistiken des Robert-Koch-Institutes sind die Ansteckungsumstände im Bundesdurchschnitt mit mehr als 75 % der Fälle unklar.
Das Gebot zum Tragen einer Mund-Nase Bedeckung kann dazu beitragen, die Verbreitung des Corona-Erregers zu reduzieren.