Justiz und Polizei – gemeinsam vorbereitet und handlungsfähig selbst bei flächendeckendem Stromausfall in NRW.
Was es mit dem „47er Modell“ auf sich hat, erklären Justiz und Polizei in einer gemeinsamen Presseerklärung.
Großflächige Stromausfälle haben weitreichende Auswirkungen auf die Arbeitsabläufe in unseren Gerichten und Behörden. Etablierte Abläufe und Kommunikationswege, die für die Zusammenarbeit zwischen der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen und den Gerichten sowie Staatsanwaltschaften unerlässlich sind, werden bei einem flächendeckenden Stromausfall erheblich beeinträchtigt.
Aufrechterhaltung der rechtsstaatlichen Ordnung
Zur Aufrechterhaltung der rechtsstaatlichen Ordnung haben daher die Ministerien des Innern und der Justiz gemeinsam das sogenannte „47er Modell“ als vorbereitende Maßnahme für den Fall eines anhaltenden Stromausfalls etabliert.
47 Kreispolizeibehörden des Landes
„Wir werden im Falle eines langanhaltenden Stromausfalls oder etwas Vergleichbarem in allen 47 Kreispolizeibehörden des Landes zwei im Alltag polizeilich genutzte Ausweichräume für die Justiz freiziehen. Im Bedarfsfall können sie von den Gerichten und Staatsanwaltschaften unmittelbar bezogen und als Arbeitsplätze genutzt werden“, so Innenminister Herbert Reul. „Unser gemeinsames Anliegen ist es, jederzeit alle erforderlichen Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr zu gewährleisten.“
Flächendeckend, landesweit und krisenfest
„Mit dem 47er Modell gelingt uns flächendeckend, landesweit und krisenfest die Aufrechterhaltung der Strafverfolgung. Dringende gerichtliche Entscheidungen können im hoffentlich nicht eintretenden Ernstfall von den Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in den örtlichen Kreispolizeibehörden getroffen werden“, so Minister der Justiz Dr. Benjamin Limbach.