Bei geflüchteten Personen aus der Ukranie, die keinerlei private Bindung sowie Unterkunft und Versorgung in Schermbeck haben, muss eine Registrierung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum erfolgen
Wer ohne Abstimmung mit den Behörden Schutzsuchende als Gäste in Schermbeck aufnimmt, übernimmt damit zunächst die volle Verantwortung von mindestens 12 Monaten. Eine Erklärung dafür muss bei der Verwaltung abgegeben werden.
In den letzten Tagen habe es laut Mitteilung der Schermbecker Verwaltung zum Aufnahmeverfahren von Geflüchteten aus der Ukraine vermehrt Nachfragen gegeben. Insbesondere traten Fragen zur Unterbringung und Versorgung dann auf, wenn Flüchtlinge durch private Transporte aus den Grenzregionen abgeholt werden.
Keine Flüchtlinge aus der Grenzregion abholen
Die Gemeinde Schermbeck stellt klar, dass sie zwar gewillt sei, ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine angemessen unterzubringen und zu versorgen. Gleichzeitig rät sie jedoch dringend davon ab, privat Geflüchtete aus den Grenzregionen abzuholen, wenn zuvor keine Unterbringung und Versorgung sichergestellt ist.
Der Aufwand für jeden Einzelfall sei unverhältnismäßig hoch und binde Kapazitäten. Genau diese werden jedoch dringend für eine strukturierte und angemessene Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten benötigt, heißt es von Seiten der Gemeinde.
Infrastruktur kann nicht aufrecht erhalten
Insbesondere Infrastrukturen wie das Wohnraumangebot, aber auch Schulen oder Sprach- und Integrationskurse könnten nicht aufrechterhalten werden, wenn in einzelnen Kommunen zu viele Geflüchtete ankommen. An dieser Stelle sei es wenig hilfreich, wenn Helferinnen und Helfer von Hilfstransporten in die Grenzregionen auf dem Rückweg Flüchtlinge mitnehmen und in eine Kommune bringen, zu der die Geflüchteten eigentlich keinen Bezug haben.
Geflüchtete ohne private Bindung zu Schermbeck
Bei Geflüchteten, die keinerlei private Bindung sowie Unterkunft und Versorgung in Schermbeck haben, werde daher ab sofort die Registrierung in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Bochum (kurz: LEA Bochum) erfolgen. Mit der Registrierung können dann die Kriegsvertriebenen an dem Verteilungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen auf die verschiedenen Kommunen teilnehmen. Ein Verbleib in Schermbeck könne somit nicht erfolgen.
Der Grund: Die private Aufnahme von Geflüchteten ist innerhalb einer koordinierten Struktur und nach Registrierung und Zuweisung möglich und hilfreich. Tatsächlich sind die – Stand Donnerstag – 42 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine in Schermbeck alle in privat zur Verfügung gestellten Quartieren untergebracht. Unkoordiniert schaffe die private Aufnahme jedoch Probleme.
Registrierung erforderlich
Dies bedeutet also, dass Gastgeber und Gastgeberinnen ohne Abstimmung mit den Behörden Schutzsuchende als Gäste aufnimmt, übernimmt damit zunächst die volle Verantwortung. Es ist also in jedem Fall eine Registrierung erforderlich und es müssen bei Bedürftigkeit der Schutzsuchenden die erforderlichen Anträge auf Leistungen gestellt werden. Soweit dies noch nicht erfolgt ist, sollte schnell Kontakt mit dem Sozialamt sowie mit der Ausländerbehörde beim Kreis Wesel für die Registrierung aufnehmen.
Bevor Geflüchtete in privatem Wohnraum durch die Kommune untergebracht werden, wird dieser durch den Partner der Gemeinde Schermbeck, die Caritas, besichtigt und auf Eignung geprüft.
Verantwortung für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten
Die Gemeinde Schermbeck wird Geflüchtete nur in Wohnraum unterbringen, wenn dies möglich ist. Insbesondere wer Menschen in der eigenen Hausgemeinschaft aufnimmt, sollte sich also der damit verbundenen Verantwortung und Belastung bewusst sein, die mit einer dauerhaften Unterbringungsverpflichtung über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten einhergeht.
Erklärung abgeben
Eine derartige Erklärung ist schriftlich gegenüber der Gemeinde Schermbeck abzugeben. Wer Wohnraum (vorzugsweise abgeschlossener Wohnraum) anbieten möchte, kann sich bei Herrn Winfried Thomann, [email protected] oder telefonisch 02853-910 221, melden.
Keine Tiere in Sammelunterkünften
In der Ukraine existiert noch die für Mensch und Tier tödliche Tollwut. Darum müssen Tiere zunächst in Quarantäne bleiben, bis ihr Impfschutz geprüft oder gegebenenfalls hergestellt worden ist. Eine Aufnahme von Tieren in Sammelunterkünften oder in durch die Gemeinde Schermbeck zur Verfügung gestellten Wohnraum ist nicht möglich.