15-km Radius gilt auch für Schermbecker. Fahrten in Hotspots nur eingeschränkt erlaubt. 15-km Grenze für Schermbecker beginnt an der Ortsgrenze Dorsten.
Der Kreis Recklinghausen gilt seit dem 12.1. (Dienstag) als Hotspot, da der Inzidenzwert über 200 angestiegen ist. Davon betroffen ist unter anderem auch die Stadt Dorsten. Somit hat die 15-km Regelung Gütigkeit, obwohl hier die 7-tages Inzidenz bei aktuell 143,2 liegt (Mittwoch).
Diese Regionalverordnung hat aber nicht nur für die Menschen in und um Dorsten Gültigkeit. Verbunden mit den Bewegungseinschränkungen und der „15 km-Regel“ ist auch die Gemeinde Schermbeck.
Obwohl der Inzidenzwert aktuell im Kreis Wesel bei 123,5 liegt, bedeutet dies nicht, dass die Bürger einmal quer durch den Kreis Recklinghausen eine Vergnügsfahrt machen dürfen.
15km Grenze ab Ortsgrenze Dorsten
Die 15-km Reglung gilt für Schermbecker ab Ortsgrenze Dorsten, nicht ab Hausadresse. Sie haben damit die gleiche räumliche Bewegungseinschränkung. Diese gilt für das Hineinfahren in solche „Hotspots“ von außerhalb: Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im jeweiligen Stadt-/Kreisgebiet liegt, dürfen sich innerhalb der Gebiete mit den hohen Inzidenzzahlen nur bewegen, wenn sie dabei den 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort nicht verlassen.
Rund 10 km lang ist die Fahrt von Freudenberg bis in die Dorstener Innenstadt. Diese liegt im 15-Kilometer-Radius um den eigenen Heimatort und darf somit besucht werden.
Es gibt aber Ausnahmen, wo Schermbecker von den Beschränkungen des Bewegungsradius ausgenommen sind:
- 1. die Erledigung beruflicher, dienstlicher, ehrenamtlicher und vergleichbarer Besorgungen,
- 2. der Besuch der Schule, der Kindertagesbetreuung beziehungsweise Notbetreuung oder eine Begleitung bei diesem Besuch,
- 3. der Besuch von Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen sowie Einrichtungen
- 4. Besuche bei und von engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen,
- 5. die Übernahme pflegerischer, unterstützender und betreuender Tätigkeiten für andere Personen,
- 6. die Inanspruchnahme von medizinischen, pflegerischen und sonstigen nicht dem Freizeitbereich zuzuordnenden Dienstleistungen,
- 7. Fahrten aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen, sofern die vorgenannten Tätigkeiten nach der Coronaschutzverordnung in der jeweils geltenden Fassung zulässig sind.
Ordnungswidrigkeiten werden übringens mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet.
Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Vorsätzlich oder fahrlässig handelt,
1. wer einen Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort überschreitet,
2. oder umgekehrt das Gebiet aufsucht und dabei einen Radius von 15 Kilometern um den eigenen Wohnort überschreitet, ohne dass ein Ausnahmegrund (siehe oben) vorliegt.
Anhand einer Karte der Stadt Dorsten kann jeder eigene Messungen machen und sehen, wie weit er fahren kann. Siehe folgenden Link:
http://46.4.251.206/dorsten/corona/index.html#11/51.6461/7.1239