Wildgänse schützen

Der RLV ruft dazu auf, die bewährte Kooperation und Verständigung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz zu unterstützen – Der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes, Bernhard Conzen, und die Vorsitzenden der Bezirksbauernschaften Düsseldorf und Köln, Heinz Lax und Theo Brauweiler, sowie die Vorsitzenden der Kreisbauernschaften des Verbandes haben ihre Berufskollegen gemäß der mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am 10. Dezember 1986 getroffenen Vereinbarungen aufgerufen, …
… überwinternde arktische Wildgänse auch außerhalb der unter Naturschutz gestellten Gebiete nicht zu beunruhigen und zu vergrämen. Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen bliebe hiervon unberührt.

Da sich die Landesregierung im Gegenzug zum Ersatz der Gänsefraßschäden bereiterklärt habe, würden die von der Landwirtschaft im Interesse des Naturschutzes hingenommenen Schäden ausgeglichen. Dies habe das Land Nordrhein-Westfalen in der Vereinbarung zum EG-Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“ im Jahre 2010 nochmals bekräftigt, hebt der RLV hervor.

Der Verband weist darauf hin, dass die Landwirte entstehende Schäden umgehend bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzeigen sollten. Diese werde sodann die zum Ausgleich durch die Landesregierung anstehenden Schäden feststellen. Landwirtinnen und Landwirte, die ungeachtet dieser Aufforderung überwinternde Gänse vergrämen oder versuchen, diese zu vergrämen, verlören ihren Anspruch auf Ausgleich der Gänsefraßschäden.

Mit diesem Aufruf werden nach Auffassung des RLV die Landwirte wie in den Vorjahren erneut gebeten, die in Nordrhein-Westfalen praktizierte Kooperation und Verständigung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, die aus der Sicht des Berufstandes nur begrüßt werden kann, zu unterstützen.

Foto: Rolf Handke-Pixelio

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