Es kommt auf die nächsten Tagen an, ob der Inzidenzwert auch bis einschließlich Mittwoch unter 165,5 bleibt
Das Landesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat am 27.04.2021 entschieden, dass die „Notbremse“ für alle Schulen des Kreises Wesel ab Donnerstag, 29.04. gilt, weil die Inzidenzzahlen an drei Tagen den Grenzwert von 165 überschritten haben.
Sollte die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Wesel bis Mittwoch – aktuell 132,6 – unter 165 sein, entscheidet das Landes-Gesundheitsministerium, ab welchem Tag die Kitas wieder öffnen dürfen.
Demnach treten für Schulen bundeseinheitlich Einschränkungen ein, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, bzw. 165 überschreitet.
In der Kinderbetreuung gilt mindestens bis Mittwoch der Notbetrieb. Sollte die 7-Tages-Inzidenz im Kreis Wesel bis dahin unter 165 geblieben sein, entscheidet das Landes-Gesundheitsministerium, ab welchem Tag die Kitas wieder öffnen dürfen.
Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist der entscheidende Inzidenzwert der des Robert Koch-Instituts (RKI, www.rki.de/inzidenzen).
Ist die 7-Tages-Inzidenz an fünf Werktagen in Folge bei den RKI-Daten unter 165, legt das MAGS das Aufhebungsdatum für den Distanzunterricht per Allgemeinverfügung fest.
Die Regelungen für den Distanzunterricht in der kommenden Woche gelten wie bisher für allgemein- wie für berufsbildende Schulen, wobei Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen zugelassen werden. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
So gilt, dass sofern in einem Stadt- oder Landkreis das zuständige Gesundheitsamt eine seit drei Tagen in Folge bestehende Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner festgestellt und ortsüblich bekannt gemacht hat, ab dem übernächsten Tag auf Wechselunterricht umzustellen ist.
Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 165 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei Tagen in Folge ist nach Feststellung des örtlichen Gesundheitsamtes der Präsenzunterricht ab dem übernächsten Tageinzustellen.
Die Kinderbetreuungs-Einrichtungen sind aufgrund der hohen 7-Tages-Inzidenz im Notbetrieb. Dieser endet – ebenfalls entsprechend des Bundesinfektionsschutzgesetzes und der Betreuungsverordnung des Landes – an dem Tag, für den das Ministerium die Betreuungsuntersagung aufhebt.
Anders als bei den Schulen ist diese Regelung an keinen Wochentag gebunden.
Sollte also der Kreis Wesel bis Mittwoch in der Inzidenz durchgängig unter 165 bleiben und das Land anschließend eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, könnten die Kitas im Kreis Wesel schon vor dem 10. Mai wieder öffnen, sofern das MAGS dies entsprechend festlegt.