Widerrechtliche Entsorgung von Abfall (Grünschnitt)

Was gehört in die Biotonne?

Zu Beginn der Saison für die Gartenarbeit möchte die Gemeinde Schermbeck darauf hinweisen, dass die Entsorgung von Abfall (Grünschnitt) auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Dies kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Hier ist die Biotonne eine komfortable Entsorgungsmöglichkeit für folgende Abfälle zu einer überschaubaren Gebühr von 5 € monatlich (120 L) bzw. 10 € monatlich (240 L):

  • Gemüse- und Salatreste
  • Brotreste, Eier- und Nussschalen
  • Kaffeesatz
  • nichtflüssige Milchprodukte
  • Rasen- und Baumschnitt
  • Laub und Nadeln
  • Strauch- und Heckenschnitt
  • Blumenerde
  • Wildkräuter
  • Blumen- und Pflanzenreste
  • Haare und Federn
  • Sägemehl.

Die Gefäßanmeldung erfolgt formlos bei Frau Heike Szczepaniak, Tel. 02853/910329 oder
E-Mail: [email protected]

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celawie
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