Die Polizei Wesel ruft zu einer sachlichen Auseinandersetzung mit Meldungen über verdächtiges Ansprechen von Kindern auf. Die Polizei bittet noch einmal um eine Versachlichung in der öffentlichen Diskussion, denn Hysterie und Hate Speech würden hierbei nicht weiterhelfen.
In den letzten Tagen sei es zu mehreren Meldungen zu verdächtigem Ansprechen von Kindern gekommen. So sehr derartige Ereignisse oder Meldungen die Gemüter erhitzen, so sehr eskalieren auch die Diskussionen in sozialen Netzwerken und Chatgruppen.
Die Polizei Wesel bittet in diesem Zusammenhang noch einmal um eine Versachlichung in der öffentlichen Diskussion, denn Hysterie und Hate Speech helfen hier nicht weiter. Unaufgeregte Wachsamkeit und angemessenes Besprechen der Thematik, gemeinsam mit Ihrem Kind, ist oft sinnvoller.
Hinweise der Polizei zum Umgang mit gefährlichen Situationen
Bezüglich des verdächtigen Ansprechens von Kindern gibt die Polizei erneut folgende Tipps:
Das Ansprechen eines Kindes stellt für sich allein keine Straftat dar. Auch das Anbieten von Süßigkeiten oder Ähnlichem muss keine Vorbereitungshandlung für eine strafbare Handlung sein.
Es könnte sich durchaus um eine unbedachte, aber ungeklärte Geste eines Erwachsenen handeln. Bei den Betroffenen kann dies jedoch zu Besorgnis und Unsicherheit führen. Es passiert dann leider immer wieder, dass sich in diesem Kontext harmlose Situationen versöhnen und eine komplette Elternschaft in Aufruhr bringen. Hierdurch werden nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder verunsichert.
Bitte sprechen Sie mit der Polizei oder der Schule bzw. Die KiTa an, wenn Sie sich Sorgen machen. Wenden Sie sich bitte nicht per WhatsApp, Facebook usw. an andere Eltern. Dies ist meist nicht hilfreich, sondern bewirkt eine unkontrollierbare Dynamik. Überlassen Sie die Informationen der Schul- bzw. KiTa-Leitung oder der Polizei.
Prävention: Wie Eltern und Kinder sich schützen können
Sie befürchten, dass erfahrungsgemäß für aufgeklärte, informierte und selbstbewusste Kinder ein geringeres Opferrisiko besteht. Besprechen Sie daher im Vorfeld folgende Aspekte:
- Lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit mit Freunden oder Klassenkameraden zusammen zur Schule gehen und sich in Gruppen z. B. auf Spielplätzen aufhalten.
- Überlegen Sie mit Ihrem Kind, wo es auf seinem Schulweg im Notfall Hilfe finden kann. Schaffen Sie so „Rettungsinseln“ für Ihr Kind. Das können Geschäfte, Lokale, Tankstellen o. ä. A. sein.
- Ihr Kind sollte immer denselben Weg zur Schule benutzen, damit es auf diese „Rettungsinseln“ zurückgreifen kann.
- Ihr Kind muss auch Erwachsenen gegenüber den Mut haben zu sagen, dass es etwas nicht will!
- Ihr Kind sollte nicht an ein Fahrzeug herantreten, wenn es daraus angesprochen wird. Fragen von Autofahrern können von Erwachsenen beantwortet werden.
- Ihr Kind sollte auf sich aufmerksam machen, wenn es sich bedroht fühlt. Es sollte laut um Hilfe schreien und direkt zu anderen Personen gehen, um sich Hilfe zu holen.
- Bringen Sie Ihrem Kind bei: „Weglaufen ist nicht feige!“
- Erklären Sie Ihrer Art, dass Sie in Notfällen jederzeit über Telefon oder Handy (auch ohne Guthaben) den Polizeinotruf 110 anrufen können.
- Wenn Ihrem Kind auf dem Schulweg etwas Verdächtiges passiert ist, sollten es sofort seine Lehrer und Ihnen davon erzählen.
- Halten Sie Ihr Kind dazu an, sich an Absprachen zu halten und pünktlich zu sein, damit Sie sich auf Ihr Kind verlassen können und sich keine unnötigen Sorgen machen. Machen Sie es umgekehrt – Ihr Kind lernt an Ihrem Modell.
- Bringen Sie Ihrem Kind bei, auf sein Bauchgefühl zu vertrauen, wenn Sie eine Situation nicht sofort sicher einschätzen können.
- Warnen Sie dabei nicht vor ‚Fremden‘, sondern vor ‚Taten‘. Kinder wissen mit dem Erwachsenen-Begriff „fremd“ oft nichts anzufangen. Für Kinder ist schon derjenige nicht mehr fremd, der sich mit Namen vorstellt oder das Kind mit dessen Namen anspricht („Der kennt mich doch“).
- Legen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind fest, wer es von der Schule oder vom Kindergarten abholen darf und mit wem es mitgehen darf. Das sollten nur maximal drei bis vier vertraute Personen sein. Die Regel gilt: „Geh nur mit diesen Menschen und mit niemand sonst!“
Was tun, wenn ein Vorfall gemeldet wird?
Ihr sollte Kind von einem Vorfall berichten, bei dem es von einer fremden Person angesprochen und sogar bedrängt wurde:
- Bemühen Sie sich, Ruhe zu bewahren. Ihre ruhige Reaktion wird maßgeblichen Einfluss darauf haben, dass Ihr Kind das Erlebte gut verarbeitet.
- Vermitteln Sie Ihrer Art, dass es bei Ihnen in Sicherheit ist.
- Geben Sie dem Kind die Bestätigung, dass es richtig war, sich Ihnen anzuvertrauen.
- Glauben Sie Ihrem Kind.
- Hören Sie der Schilderung Ihres Kindes aufmerksam zu, ohne „nachzubohren“.
- Lassen Sie Ihr Kind mit eigenen Worten berichten und legen Sie ihm keine Antworten in den Mund.
- Machen Sie keine Vorhaltungen (…aber ich habe dir doch hundert Mal gesagt, dass du das nicht machen sollst…), sondern bestärken Sie vorbildliches Verhalten.
- Verständigen Sie sich in akuten Situationen sofort über den Notruf 110 der Polizei, damit weitere Maßnahmen schnell eingeleitet werden können.
- Informieren Sie auch dann die Polizei, wenn die Tat schon einige Stunden zurückliegt.
Die Polizei nimmt Ihre Schilderung immer ernst. Dazu sind detaillierte Angaben Ihres Kindes zu den Tatumständen und zur Täterbeschreibung erforderlich.