Dunkle Kreuzung Weseler Straße / Zur Gietlingmühle
Beleuchtung im Kreuzungsbereich
Klaus Roth möchte die Zuständigkeit für die Lichtanlage der Doppelbeleuchtungen im Kreuzungsbereich Weseler Straße / Zur Gietlingmühle geklärt haben.
Laut Aussage eines Mitarbeiters des Landesbetrieb Straßenbau NRW sei die Gemeinde Schermbeck für die Beleuchtungskörper und die Stromkosten zuständig.
„Seit der Fertigstellung der Querungsinseln auf der B 58 in Bricht muss ich feststellen, dass die Lampen nicht brennen“, heißt es in dem Schreiben an Bürgermeister Rexforth.
„Ich bitte schnellstmöglich die Zuständigkeit zu klären und die Beleuchtungskörper freizuschalten“, betont Roth in seinem Schreiben. „Ein Überqueren der B 58 über die Insel Weseler Straße/Zur Gietlingmühle ist bei Dunkelheit nur bedingt möglich“.