Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wesel I

Schlichten statt streiten!

Für den Schiedsamtsbezirk Wesel I ist das Ehrenamt einer Schiedsperson zu besetzen, allerdings kann die amtierende Schiedsperson wiedergewählt werden. Beginn der Amtszeit ist im November 2015.

Schiedspersonen arbeiten ehrenamtlich und werden – unter Aufsicht des Amtsgerichtes – in strafrechtlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Hausfriedensbruch, Beleidigung, Sachbeschädigung) sowie nachbarschaftlichen Angelegenheiten (zum Beispiel Grenzstreitigkeiten) tätig. Sie entscheiden nicht wie ein Richter, sondern haben die Aufgabe zwischen den sich streitenden Parteien zu schlichten.

Die Wahl der Schiedsperson erfolgt durch den Rat der Stadt Wesel für die Dauer von fünf Jahren; Wiederwahl ist möglich. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese Aufgabe wahrnehmen möchten, sollten über ein ausgeprägtes Rechtsempfinden verfügen, in dem jeweiligen Bezirk in Wesel ihren Wohnsitz haben und mindestens 30 Jahre alt sein. Nicht gewählt werden kann, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und wer unter Betreuung steht. Zur Schiedsperson soll nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Bewerbungen können bis zum 14. August beim Rechtsservice der Stadt Wesel, Klever-Tor-Platz 1, 46483 Wesel, schriftlich eingereicht werden.

Der Schiedsamtsbezirk Wesel I umgrenzt folgendes Gebiet: Nördliche Innenstadt, Schepersfeld, Feldmark bis Grenze Flüren.

Foto: Thorben Wengert_pixelio.de.