Vorläufige Haushaltsführung beim Kreis Wesel hat Auswirkungen

Vorläufige Haushaltsführung beim Kreis Wesel hat Auswirkungen

Die in der Kreistagssitzung am Donnerstag, 17. März, mehrheitlich gefassten Beschlüsse zum Hebesatz der Kreisumlage und zur Haushaltssatzung haben Konsequenzen. Denn solange keine rechtskonforme Haushaltssatzung beschlossen und genehmigt wird, gilt für den Kreis Wesel weiter die vorläufige Haushaltsführung.

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung kann die Kreisverwaltung Wesel nur ihre Pflichtaufgaben erfüllen. Das bedeutet, dass auch von der Politik beschlossene freiwillige Zuschüsse (z.B. reduzierter Zuschuss an die Schwangerschaftskonfliktberatung, reduzierter Zuschuss an das Geistliche und Kulturelle Zentrum Kloster Kamp) nicht ausgezahlt werden können, bis ein genehmigungsfähiger Haushalt beschlossen und dann auch von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt wurde.

Mitunter ergeben sich dadurch paradoxe Sachverhalte: Die Politik hat beschlossen, weiterhin Mittel für die Zertifizierung mit dem Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ bereit zu stellen. Durch die aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nun notwendig gewordenen Standardabsenkungen kann die Kreisverwaltung jedoch die für eine Zertifizierung notwendigen Kriterien nicht mehr einhalten. Auch Familienkarten können bis auf weiteres nicht mehr ausgegeben werden.

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