Volksbegehren ‚G9 – Eintragungslisten

 Volksbegehren ‚G9 jetzt‘: Gemeinde Schermbeck legt Eintragungslisten seit dem 02.02.2017 aus

Schlechte Noten, Konzentrationslosigkeit, Überlastung der Schüler sowie Konzeptionslosigkeit – dies sind nur einige Punkte, die Gegner des Turbo-Abis bemängeln. Der Streit über die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren in NRW tobt seit Jahren.

Ein Volksbegehren soll nun den Landtag dazu bringen, über das Gesetz neu zu entscheiden.

Wer gegen das Turbo-Abi ist, kann sich nun in die Liste eintragen.
Die amtlichen Eintragungslisten für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien G9 jetzt in NRW“ liegen vom 2. Februar, bis zum 7. Juni 2017 auch im Rathaus der Gemeinde Schermbeck, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck, Information -in der Nähe des Rathauseingangs- aus.

Ziel des Volksbegehrens ist die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahren. 2005 war die Schulzeit an Gymnasien auf acht Jahre gekürzt worden. Die Initiatoren beklagen durch die verkürzte Schulzeit eine zu hohe Unterrichtsbelastung mit Schulunterricht, der oftmals erst gegen 16 Uhr ende.

1,06 Millionen stimmberechtigte Bürger in NRW

Für eine Behandlung im Landtag müssen sich binnen eines Jahres ca. 1,06 Millionen stimmberechtigte Bürger aus NRW in die Unterschriftenlisten eintragen.

Wer sich eintragen möchte, kann dies an der Information im Rathaus erledigen. Ausgelegt werden die Eintragungslisten während der allgemeinen

Öffnungszeiten des Rathauses:
– montags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr,
– dienstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr,
– mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
– am Mittwoch, den 22.02.2017 bis 18.00 Uhr geöffnet-,
– donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
– am Donnerstag, den 23.02.2017, ab 12.00 Uhr geschlossen-
– sowie
– freitags von 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr

Listen an vier Sonntagen
An Samstagen ist keine Eintragung möglich. Zusätzlich liegen die Listen an vier Sonntagen (19.02.2017, 26.03.2017, 30.04.2017 und 28.05.2017) jeweils von 9 bis 13 Uhr aus.
Anders als bei Wahlen werden für das Volksbegehren keine Wahlbenachrichtigungen verschickt. Zur Eintragung in die Liste sind alle Menschen berechtigt, die an der Landtagswahl teilnehmen dürfen. Wer sich eintragen will, muss seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Nur so kann seine Identität mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen werden.
Statt sich direkt in die Liste einzutragen, können Eintragungsberechtigte auch einen sogenannten Eintragungsschein beantragen. Der Antrag kann schriftlich gestellt werden. Dabei reichen neben einem Brief auch ein Telefax (0 28 53/910 4 203), eine E-Mail ([email protected]) oder auch die Antragstellung mittels Online-Formular, das auf der Internet-Seite www.schermbeck.de (Themenbereich Aktuelles) abrufbar ist. Nicht möglich ist es dagegen, den Eintragungsschein telefonisch anzufordern.

Letzter Termin für die Ausstellung eines solchen Scheines ist der 31. Mai.

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