Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis spätestens 2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Dieser Prozess erfolgt schrittweise.
Führerscheininhaber, die nach 1971 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, müssen diese bis zum 19. Januar 2025 umtauschen. Um lange Bearbeitungszeiten aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kurz vor der Frist zu vermeiden, bittet der Kreis Wesel darum, den Antrag vorzeitig zu stellen.
Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und dem Antragsprozess finden Sie auf der Homepage des Kreises Wesel.