Überfahrhindernisse müssen entfernt werden – Gemeinde droht mit Bußgeldern

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Steine, Blumenkübel, Steckpfosten, Absperrbändern, Heckenanpflanzungen – manchmal sind sie zur Verschönerung gedacht, manchmal sollen sie verhindern, dass sich der Autoverkehr zu breit macht. Bis Ende November müssen sie jetzt von den gemeindlichen Seitenstreifen entfernt werden, sonst drohen sogenannte „bußgeld – und zwangsgeldbewehrte Beseitigungsanordnungen.

In vielen Fällen haben es Anlieger*innen und Anwohner*innen gut gemeint. Der bepflanzte Blumenkübel vor der Haustür oder die selbstgepflanzte kleine Hecke etwa sollten der Verschönerung dienen. So manch hinterlassener Stein oder eingerammter Pfosten aber auch Autofahrer vom wilden Parken abhalten. Aber ob gut gemeint oder nicht – ohne schriftliche Erlaubnis der Gemeinde aufgestellte „Überfahrhindernisse“ auf öffentlichen Flächen müssen jetzt weg.

Ab Dezember drohen Bußgelder

Die Gemeindeverwaltung begründet das mit ihrer „Verpflichtung, auf eine Freihaltung der Wegeränder hinzuwirken“. Und das heißt konkret: bis zum 30. November muss alles erwähnte „ebenerdig“ entfernt werden. Und weiter: „Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeindeverwaltung aufgrund der eindeutigen Rechtslage und Haftungsverantwortung ab Anfang Dezember bußgeld- und zwangsgeldbewehrte Beseitigungsanordnungen für dann noch nicht entfernte Überfahrhindernisse gegen die Verantwortlichen erlassen.“

Haftungsverantwortung der Gemeinde

Die weitere Begründung: „Unabhängig vom persönlichen Motiv wird häufig die rechtliche Unzulässigkeit und weitreichende Haftungsverantwortung des Aufstellers übersehen, wenn Verkehrsteilnehmern Schäden aus diesen privaten Überfahrhindernissen entstehen. Zudem obliegt der Gemeinde eine Verpflichtung, auf eine Freihaltung der Wegeränder hinzuwirken. Negativer Begleiteffekt dieser Hindernisse ist weiterhin, dass der Verkehr verstärkt den jeweils gegenüberliegenden Seitenstreifen in Anspruch nimmt. Deshalb entstehen dort vermehrt Schlaglöcher / Schäden, die kostenintensiv durch die Gemeinde zu beseitigen sind.“