Anzeigespot_img
7.2 C
Schermbeck
Donnerstag, März 28, 2024
spot_img
StartGesundheitTest- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus

Test- und Quarantäneverordnung läuft zum 31. Januar 2023 gänzlich aus

Veröffentlicht am

Zum 31. Januar 2023 läuft die Test- und Quarantäneverordnung gänzlich aus. Somit endet die Pflicht, sich im Falle einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben.

Die Landesregierung wird zum 1. Februar 2023 die Maskenpflicht im ÖPNV sowie die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen. 

Ab dem 1. Februar 2023 gilt damit umso mehr der Grundsatz der Eigenverantwortung und Rücksichtnahme auf andere, insbesondere vulnerable Personen. Minister Karl-Josef Laumann: „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an. Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dies auch so in ihren Betrieben zum Schutz der Belegschaft zu kommunizieren.“

Bestehen bleiben hingegen die vorwiegend aus Bundesrecht resultierenden Schutzmaßnahmen für Einrichtungen für vulnerable Personen. Demnach gilt:

  • Wer einen positiven Test hat, darf Einrichtungen für vulnerable Personen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflegeheime, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen) für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet.
  • Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gibt es weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses; diese Vorgabe wird jetzt in der Coronaschutzverordnung geregelt (anstatt wie bisher in der Test- und Quarantäneverordnung).
  • Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
  • Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen. Hier reicht ein Selbsttest für Besucher grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort anbietet. 

Neben der Maskenpflicht im ÖPNV werden auch die Testregelungen für Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht verlängert. Gleiches gilt für Gemeinschaftsunterkünfte und Justizvollzugsanstalten.

Kontakt zur Redaktion

Haben Sie Fragen oder Anliegen? Kontaktieren Sie uns gerne E-Mail an [email protected] Unsere Redaktion freut sich auf Ihre Nachricht und ist immer interessiert an Kritik, Lob und neuen Ideen und Themen für unsere Berichterstattung.

NEUSTE ARTIKEL

#168 News der Woche: Kaiserkeller Beatles Tribute Band begeistert Publikum

Willkommen zur 168. Folge des Schermbeck Podcast. In der aktuellen Ausgabe spricht Moderatorin Sabrina Czupiol über das Konzert der Kaiserkeller Beatle Tribute Band im...

Werde ein Teil des Teams von Mercedes Köpper!

Für Mercedes Köpper ist klar: Kundenzufriedenheit ist das oberstes Ziel.  UNSER TEAM SUCHT VERSTÄRKUNG!  Die Herbert Köpper GmbH mit den Marken Mercedes, Smart, AMG, Köpper Klassik...

Seniorenbeirat: Stellungnahme zum Haushalts 2024 und Erhöhung der Grundsteuer B

Die Mitglieder des Seniorenbeirates Schermbeck seien mit Blick auf die Haushaltsplanung 2024 alarmiert, heißt es in einer Stellungnahme des Seniorenbeirat Bei der Haushaltsplanung für...

Einladung zur Jahreshauptversammlung des Trägervereins Dorfgemeinschaftshaus Schermbeck e.V.

Die Mitglieder des Trägervereins Dorfgemeinschaftshaus Schermbeck e.V. sind herzlich eingeladen, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Die Versammlung findet am Montag, den 15. April 2024, um 20:00...

Klick mich!