Die Fraktion BfB äußert sich zur Straßenreinigung im Bereich Alte Poststraße Hausnummer 24 absteigend
Sehr geehrter Herr Grüter,
bis Ende 2011 erfolgte die Straßenreinigung auch auf der Alten Poststraße von Haus-Nr. 24 absteigend bis zum Wendehammer. Ab 2012 wurde nach mehrheitlichen, politischen Beschluss die Straßenreinigung unter anderen auch in diesem Bereich eingestellt. Der insgesamt in der Gemeinde unsaubere Straßenzustand und ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Grüne und „Bürger für Bürger“ haben dazu geführt, dass erneut über die Straßenreinigung diskutiert wurde.
Ab 01.01.2014 wird die Straßenreinigung mit einigen Veränderungen wieder auf die alte Regelung zurückgeführt. Nur im vorerwähnten Bereich erfolgt keine Straßenreinigung. Nach der Satzung sind allerdings nur die Anwohner von Haus-Nr. 2 bis 8 verpflichtet, die Fahrbahn- und Gehwegreinigung selbst vorzunehmen. Im Bereich Haus-Nr. 24 bis zum Wendehammer wohnen einige ältere Bürgerinnen und Bürger, die weiterhin die Straßenreinigung wünschen. Damit die Straßenreinigung erfolgen kann, parken die Anlieger, mit Ausnahme eines Anliegers, ihre Fahrzeuge am Reinigungstag an anderer Stelle.
Wir bzw. die in der Anlage unterzeichneten Grundstückseigentümer stellen den Antrag, die Straßenreinigung in diesem Bereich wieder aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Klaus Roth (Foto)