Die Gemeinde Schermbeck will einen Teil der Straßenbeleuchtung an der Schienebergstege technisch vom Niederspannungsnetz trennen. Dafür soll der Rat am 16. Juli 2026 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 36.000 Euro genehmigen.
Rat entscheidet über zusätzliche Mittel
Der Rat der Gemeinde Schermbeck befasst sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 16. Juli 2026, mit überplanmäßigen investiven Auszahlungen für die Straßenbeleuchtung an der Schienebergstege.
Konkret geht es um den Abschnitt zwischen der Kreuzung zur Mittelstraße und der Hausnummer 25. Dort sollen Leuchtstellen künftig über ein separates Straßenbeleuchtungsnetz betrieben werden.
Nach dem Beschlussvorschlag der Verwaltung soll der Rat dafür zusätzliche Mittel in Höhe von 36.000 Euro bereitstellen.
Westnetz empfiehlt Netzentflechtung
Die Westnetz GmbH hatte den Fachbereich IV der Gemeinde Schermbeck im April 2026 über eine geplante Netzbaumaßnahme an der Schienebergstege informiert.In diesem Zusammenhang habe Westnetz eine weitere Netzentflechtung im Abschnitt zwischen der Kreuzung zur Mittelstraße und der Hausnummer 25 empfohlen.
Die dortigen Leuchtstellen würden derzeit noch über das Niederspannungsversorgungsnetz betrieben. Im Zuge der anstehenden Umbaumaßnahme biete sich nun die Möglichkeit, für diesen Bereich ein separates Beleuchtungsnetz zu errichten und zu betreiben.
Arbeiten können mit Netzmaßnahme verbunden werden
Die Verwaltung sieht in der geplanten Maßnahme von Westnetz eine Gelegenheit, die Netzentflechtung in diesem Teilstück umzusetzen.
Dabei sollen die Leitungen für die Straßenbeleuchtung künftig unabhängig vom allgemeinen Niederspannungsnetz geführt werden. Nach der Vorlage umfassen die Kosten anteilige Tiefbauleistungen für die Leitungsverlegung sowie Montagearbeiten an den Leuchtstellen.
Die Gemeinde nutzt dabei eine sogenannte Grabenteilung. Das bedeutet: Wenn ohnehin Tiefbauarbeiten stattfinden, können Leitungen mitverlegt werden. Dadurch lassen sich Arbeiten bündeln.
36.000 Euro waren im Haushalt nicht eingeplant
Die Maßnahme konnte nach Angaben der Verwaltung bei der Aufstellung des Haushaltsplans 2026 nicht berücksichtigt werden. Der Grund: Die Information von Westnetz lag der Gemeinde erst im April 2026 vor.
Die Haushaltsmittel im Bereich „Erneuerung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung“ reichen deshalb nicht aus. Der Rat soll die überplanmäßigen Ausgaben nach § 83 der Gemeindeordnung NRW genehmigen.
Deckung aus Straßenbau-Mitteln
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 36.000 Euro sollen dem PSP-Element „Erneuerung/Erweiterung der Straßenbeleuchtung“ bereitgestellt werden.
Die Deckung soll innerhalb des Produktbereichs „Bereitstellung von Erschließungsanlagen“ erfolgen. Dafür sollen Mittel aus dem Bereich „Sanierung Gemeindestraßen“ genutzt werden. Nach der Vorlage stehen dort Mittel zur Verfügung, weil vorgesehene Planungsleistungen nicht im ursprünglich eingeplanten Umfang benötigt werden.
Entscheidung am 16. Juli
Der Rat entscheidet über die überplanmäßigen Auszahlungen in seiner Sitzung am 16. Juli 2026. Mit dem Beschluss könnte die Gemeinde die teilweise Netzentflechtung der Straßenbeleuchtung an der Schienebergstege im Zuge der Westnetz-Maßnahme umsetzen.























