Stellungnahme von Martin Tiemann: Schafe müssen nachts in den Stall

Beispielfoto: Pixabay

Wenn hohe Zäune nicht ausreichend Schafe zu schützen, dann müssen sich Schafhalter Herdenschutzhunde zulegen!

So argumentiert Peter Malzbender vom NABU in einem Artikel in der RP am 15.08.2020 nach dem erneuten Wolfsriss in der Nacht vom 11. auf den 12. August in Dinslaken (wir berichteten).

Dazu nimmt Martin Tiemann, delegierter und Beauftragter Wolf für den Bezirk Niederrhein des SZV NRW, in einem Leserbrief nun Stellung.

Malzbender geht sogar noch einen Schritt weiter, ist dies nicht möglich oder nicht ausreichend müssten Schafe aufgestallt werden.

Der Vorschlag Schafe nachts in den Stall zu sperren widerspricht allen Grundsätzen der modernen Weidetierhaltung! Der NABU und andere Naturschutzorganisationen sowie Tierschützer fordern seit Jahren von der Landwirtschaft: Raus aus der Tierhaltung in Ställen und bringt eure Tiere wieder raus auf die Weide. Jetzt wird gefordert, das die einzige Form der Nutztierhaltung die seit Jahrhunderten fast ausschließlich draußen in der Natur stattfindet, überall Ställe bauen und die Tiere einsperren soll?  Hier ist ja wohl offensichtlich etwas nicht ganz richtig.

Wie abstrus diese Forderung ist lässt sich anhand der im Kreis Wesel gehaltenen Schafe feststellen:

Von ca. 440 Schafhaltern werden ca. 10.000 Schafe gehalten, vorgeschrieben sind 25m2 Fläche pro 10 Schafe das entspricht einer Fläche 25.000m2 also 2,5 Hektar!!! Stallfläche nur im Kreis Wesel.

Der NABU kritisiert den Flächenfraß für neue Industriegebiete und allgemeines Bauen und fordert jetzt von den Schäfern unnütze Ställe zu bauen?

Wir arbeiten in Naturschutzgebieten und auf dem Deich, wir pflegen Landschaften und Streuobstwiesen. Soll jetzt in jedem Naturschutzgebiet und an jedem Deich ein Stall gebaut werden? Da hört man jetzt schon die „Naturschützer“ wettern, mal ganz davon zu schweigen das diese dann auch bezahlt werden müssen.

Sollte die Schafhaltung irgendwann einmal so viel Geld abwerfen, das so etwas bezahlt werden könnte, würde sich mancher Schäfer sicherlich mal einen Urlaub gönnen und keinen unnützen Stall bauen. Es wäre schön wenn solche unsinnigen Forderungen in Zukunft durch sachlich vernünftige und vor allen Dingen umsetzbare und bezahlbare Vorschläge ersetzt werden würden.

Herr Malzbender fordert wir, die Schafhalter und Schäfer müssen andere Quellen finden um Herdenschutzhunde zu finanzieren z.B. Landesgelder in Anspruch nehmen!
Es kann ja wohl nicht die Aufgabe der Schäfer und Schafhalter sein, sich jetzt auch noch um die Finanzierung von Herdenschutzmaßnahmen zu kümmern.
Nebenbei bemerkt wurden im Wolfsgebiet Schermbeck die ersten 4 HSH vor 2 Wochen vom Land NRW gefördert. Das Wolfgebiet besteht seit Oktober 2018!

Um einen ausreichenden Schutz der Schafe flächendeckend nur im Kerngebiet des Wolfsgebietes Schermbeck sicherzustellen, werden weitere ca. 35 – 40 HSH benötigt. Wer soll die bezahlen und wo sollen diese ausgebildeten und zertifizierten Hunde denn überhaupt herkommen?
Herr Malzbender, anstatt immer wieder Öl ins mediale Feuer zu gießen, beteiligen Sie sich doch an der Finanzierung von Herdenschutzhunden für Schafhalter die nicht durch die Förderung des Landes NRW abgedeckt werden. Wir können Ihnen sofort 2 Betriebe nennen die gerne HSH einsetzen würden, diese aber nicht bezahlen können und auch nicht gefördert bekommen. Hier wäre Ihre Hilfe oder die des NABU NRW herzlich willkommen, z.B. über den NABU-Stiftungsfond „Rückkehr des Wolfes“?

NABU-Position zu Wölfen (Quelle: NABU)

Vermeidung und Kompensation von Schäden an Nutz- und Heimtieren

Von Wölfen verursachte Schäden sind, wie jeder Schaden durch Wildtiere, natürlich. Sie sind daher, wie jede Naturgefahr, Teil des unternehmerischen Risikos der Tierhaltung.

Das größte Schadensrisiko liegt bei den Nutztieren, so dass hier der Schadensvermeidung eine besondere Bedeutung zukommt. Als Schutzmaßnahmen haben sich geeignete Zäune, Herdenschutztiere (insbes. Hunde) und die temporäre Stallhaltung von Tieren bewährt.

Welche Maßnahmen im Einzelfall angewendet werden, ist von den örtlichen Gegebenheiten abhängig, und eine Vorortberatung der Nutztierhalter ist entscheidend.

Ein Beispiel für aktuell angewandte Nachbesserungsmaßnahmen ist die Erweiterung der bewährten Euronetzzäune von 90 cm Höhe um Breitbandlitzen in 1,20 m Höhe als Übersprung-schutz. Ein zusätzlicher Zaun von 1,50 m Höhe bestehend aus 4 Breitbandlitzen wird außerhalb des obligatorischen Euronetzzauns eingesetzt. Für stationäre Zäune gelten abweichende Empfehlungen.

Im optimalen Fall werden präventive Schutzmaßnahmen flächendeckend in einem Vorkommensgebiet eingesetzt, um Verluste und die Gewöhnung des Wolfes an Nutztiere als Beute zu verhindern.

Quelle: www.nabu.de