So geht es weiter: Angepasster Schulbetrieb in Corona-Zeiten

Foto: Ministerin Yvonne Gebauer ©MSB/ Susanne Klömpges

Informationen zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten.

Hier: Regelungen für die kommende Woche. Weitergehende Maßnahmen müssen getroffen werden. Schulen sind keine Hotspots

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen teilte am Freitag allen Lehrpersonen und Schulleitern , 11.12.2020 folgendes mit. Eine kurzfristige Entscheidung des Ministerium, welche alle Lehrpersonen vor neuen Herausforderungen stellt: Gleichzeitig wird um Verständnis vom Ministerium für diese kurzfristige Entscheidung gebeten: „Sie ist der anhaltend problematischen Infektionslage geschuldet und erfolgt im Interesse einer länderübergreifenden Vorgehensweise“.

Und weiter heißt es in der Schul-Mail: „Bislang haben die Schulen mit viel Disziplin und strengen Hygienekonzepten in ganz hohem Maße Präsenzunterricht anbieten können. Alle Zahlen, die Schulen wöchentlich erheben, belegen: Schulen sind keine „Hotspots“.

Für dieses Engagement sagt Schulministerin NRW Yvonne Gebauer, nochmals danke. „Wir sind unserem Auftrag, auch in der Krise für Bildungschancen und für Bildungsgerechtigkeit zu sorgen, in beeindruckender Weise nachgekommen. Wir haben darüber hinaus in den letzten Tagen alle Anstrengungen unternommen, für solche Regionen, die von besonders hohen Inzidenzwerten betroffen sind (Werte oberhalb von 200), im direkten Gespräch gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden Lösungen zu entwickeln. Und wir haben uns frühzeitig entschieden, schon ab dem vierten Adventswochenende bis zum Beginn der Weihnachtsferien den Unterricht ruhen zu lassen“.

Gleichwohl muss jetzt laut nun Ministerium festgestellt werden, dass sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie insgesamt noch nicht als ausreichend erwiesen haben. Dies sei der Grund, warum die bisherigen Regelungen im Rahmen eines Lockdowns vorübergehend auszuweiten sind.

Gesamtstrategie für die kommenden Wochen

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten daher ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, müssen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich anzeigen, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen und angeben, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechseln.

Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.

In den Jahrgangstufen 8 bis 13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt. Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, der eine besondere Betreuung erfordert, muss diese in Absprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten sichergestellt werden.

Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen so schnell wie möglich mit den notwendigen Informationen versorgt werden.

Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 1 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen.

Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde und für das es von den Schulen fortgeschriebene Konzepte gibt, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

Die Regeln der sog. Verordnung zum Distanzlernen sind in dieser Woche sinngemäß anzuwenden.

Die Berufskollegs nutzen davon abweichend die Möglichkeiten des Distanzlernens unter Ausweitung der bisherigen Regelungen. Die Schulleitung entscheidet hier in eigener Verantwortung, in welchem Bildungsgang und in welchem Umfang Distanzunterricht pädagogisch und organisatorisch sinnvoll umsetzbar ist.

Für den Fall, dass Lehrer in der kommenden Woche Klassenarbeiten, Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, soll jeder im Einzelfall prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.