CDU-Fraktionsvorsitzender Klaus Schetter (Foto) schreibt:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die CDU Fraktion beantragt die folgende Resolution der nächsten Ratssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen:
Der Rat der Gemeinde Schermbeck fordert die Landeregierung Nordrhein-Westfalen auf, die Umsetzung des §61 Abs. 2 des LWG und die Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abwasser Teil 2 vom 17.10.2013 – Selbstüberwachung privater Abwasserleitungen für die Dichtheitsprüfung bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen. Zudem fordert der Rat die Landesregierung auf, eine Initiative zur Herbeiführung einer bundeseinheitlichen Regelung zu ergreifen.
Begründung:
Ziel des Wasserhaushaltsgesetzes ist die Schaffung bundeseinheitlicher Standards zum Grundwasser- bzw. Gewässerschutz. Wasser, insbesondere das Grundwasser, kennt naturgemäß keine Landesgrenzen, so dass auch der Grundwasserschutz Landesgrenzen übergreifend geregelt werden muss. Solange eine Bundes-Rechtsverordnung fehlt, sollte das Land Nordrhein-Westfalen keine Landesregelungen treffen und umsetzen, die einem zukünftigen bundeseinheitlichen Vorgehen potentiell widersprechen und dadurch die Bürgerinnen und Bürger ihres Landes im Vergleich zu anderen benachteiligen können. Die sich aus der Dichtheitsprüfung und der anschließenden Sanierung ergebende finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger ist insbesondere in ländlichen Räumen, wie hier in der Gemeinde Schermbeck, gegenüber Bürgerinnen und Bürgern in städtischen Gebieten weitaus höher, da hier vorwiegend eine Bebauung mit Ein- bzw. Zweifamilienhäusern vorherrscht. Aus den oben genannten Gründen lehnt der Rat der Gemeinde Schermbeck eine solche Ungleichbehandlung ihrer Bürgerinnen und Bürger als nicht begründbar ab. Da die Regelung der SüwVO Abwasser und ihre frühzeitige Umsetzung zudem nach seiner Überzeugung der Herbeiführung der vom Gesetzgeber angestrebten bundeseinheitlichen Regelung widerspricht, fordert er die Landesregierung auf, die Umsetzung bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auszusetzen, sowie eine Initiative zur Herbeiführung einer bundeseinheitlichen Regelung zu ergreifen.
Mit freundlichem Gruß,
Klaus Schetter