Protest gegen Festlegung als Überschwemmungsgebiet für die Lippe in Gahlen

Manuel Lindner erhebt zusammen mit weiteren 21 betroffenen Eigentümern und Pächtern aus dem Bereich Im Aap/Brückenweg in Gahlen Einwände gegen die Pläne der Bezirksregierung Düsseldorf, dass ihre Grundstücke/Liegenschaften an der Lippe zu einem offiziellen Überschwemmungsgebieten erklärt werden.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet der Lippe von km 0,7 bis 27,7 durch eine Verordnung festgelegt. Der Grund: Das Überschwemmungsgebiet der Lippe ist für ein hundertjährliches Hochwasserereignis ermittelt worden. Das Gebiet erstreckt sich auf die Flächen von 27 Kilometer. Betroffen davon ist die Stadt Wesel, Schermbeck und Hünxe und auch Gahlen (wir berichteten).

Gahlen Überschwemmungsgebiet Lippe
Gefahrenkarte Überschwemmungsgebiet Lippe in Gahlen ©Bezirksregierung

Gegen die Festlegung der Pläne erhebt nun in einem Schreiben an die Präsidentin Radermacher der Bezirksregierung Düsseldorf Manuel Lindner mit weiteren 21 betroffenen Eigentümern und Pächtern aus dem Bereich Im Aap/Brückenweg in Gahlen Einspruch.

In ihrem Schreiben betonen sie, dass die Zielsetzung der geplanten Verordnung sicherlich richtig sei, aber es doch nicht sein könne, dass Grundstückeigentümer, die seit Jahrzehnten dort wohnen und ihre Existenz mühsam aufgebaut haben, auf einmal per Verordnung zu einem Überschwemmungsgebiet mit enteignungsgleichen Konsequenzen überplant werden.

Davon betroffen seien neben der Lippe-Sportanlage (Bebauungsplan Gemeinde Schermbeck Nr. 35) auch viele Einzelgebäude in Schermbeck-Gahlen.

Gebäude- oder Hausratversicherung

Als Begründung für den Protest gegen die Festlegung der Pläne verweisen die Anlieger darauf, dass die Betroffenen dann entweder keine Gebäude- oder Hausratversicherung mehr abschließen können. Und wenn, dann nur zu horrenden Versicherungsprämien, was für den einen oder anderen nicht mehr bezahlbar sein dürfte.

Verwiesen wird auf ähnliche Erfahrungen von anderen Bewohnern in Hochwasser- bzw. Überschwemmungsgebieten, die dies bereits haben erleben müssen, da die Versicherungsbranche ihre Risiken neu kalkulieren und sich an einem offiziellen Überschwemmungsgebiet orientieren werde, heißt es weiter.

Ohne einen bezahlbaren Versicherungsschutz könne die geplante Verordnung de-facto zu
einer Gefährdung des Bestandsschutzes und zu einer Existenzgefährdung des Eigentums führen. Beispielsweise, wenn ein Gebäude aufgrund eines Naturereignisses einmal wieder aufgebaut werden müsse, wären diese Gebäude an gleicher Stelle nicht mehr ohne Weiteres genehmigungsfähig.

Darüber hinaus würden die betroffenen Liegenschaften durch ein offiziell ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet erheblich an Wert verlieren.

Die betroffenen Anwohner bitten daher eindringlich von der Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes – zumindest für die bereits bebauten Liegenschaften – abzusehen bzw. diese aus dem Geltungsbereich des Plans herauszunehmen.

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