Gemeinde Schermbeck: Projekte werden finanziell bezuschusst

Verfügungsfonds innerhalb der Städtebauförderung Im Rahmen des Städtebauförderprogramms „kleinere Städte und Gemeinden“ hat die Gemeinde Schermbeck ein integriertes Handlungskonzept aufgestellt. Gemäß den Vorgaben des Programms wurde ein Stadtumbaugebiet nach § 171 b) BauGB abgegrenzt. Im Rahmen der Ortskernentwicklung soll auch das Engagement der Bürger/innen unterstützt werden. Flexibles Budget Mit dem Verfügungsfonds wurde ein flexibles Budget … Gemeinde Schermbeck: Projekte werden finanziell bezuschusst weiterlesen