Öffnung des Rathauses für zwingend notwendige Termine

Mit den in den vergangenen Tagen beschlossenen Lockerungen der Landesregierung hat der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Gemeinde Schermbeck ebenfalls erste Lockerungen beschlossen.

Schermbeck (pd). Ab Montag, 04. Mai 2020, besteht die Möglichkeit, für zwingend notwendige Anliegen Termine mit Rathausmitarbeitern zu vereinbaren. Ein Zutritt ohne vorherige telefonische Terminabsprache ist nicht möglich. Bei der Wahrnehmung der Termine vor Ort ist der Zutritt in das Rathaus ausschließlich einzeln gestattet.

Ferner kann der Zutritt nur erfolgen, wenn mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel die Hände desinfiziert werden.
Um die Kontakte weiterhin auf ein unerlässliches Maß zu reduzieren, sollen vorrangig die alternativen Kommunikationswege ausgeschöpft werden.

So können beispielsweise während der Covid-19-Pandemie Führungszeugnisse und Fischereischeine postalisch beantragt werden, Antragsformulare auf Gewährung von Sozialleistungen werden zugesandt.

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