NRW-Soforthilfeprogramm auch für Landwirtschaft und Gartenbau

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Das NRW-Soforthilfeprogramm Corona für Kleinstunternehmerinnen, Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige wird auch von Landwirtschaft und Gartenbau benötigt.

Mittlerweile seien laut NRW, Stand 20. April 2020, insgesamt 2.512 Zuschüsse aus Landwirtschaft und Gartenbau beantragt worden.

Die Summe der insgesamt 1.977 bewilligten Anträgen belaufe sich auf eine Höhe von insgesamt rund 21 Millionen Euro.

Bezogen auf die Gesamtzahl von 31.200 Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbaus haben etwa acht Prozent der Betriebe einen Antrag auf Soforthilfe gestellt.

Die Betriebe des Gartenbaus in Nordrhein-Westfalen waren nach Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums besonders betroffen. Die Absatzwege im März und April waren teilweise massiv beeinträchtigt, so dass zum Beispiel im Schnittblumenbereich oder bei frühen Topfpflanzen größere Mengen Waren vernichtet werden mussten.

Auch landwirtschaftliche Betriebe mit Übernachtungs- und Dienstleistungsangeboten machten von den Soforthilfen Gebrauch. In einigen Betrieben mit Sonderkulturen konnten wegen ausbleibender oder verzögert anreisender Saisonarbeitskräfte Flächen nicht geerntet werden.

Betriebe mit Verarbeitungskartoffeln (zum Beispiel für die Pommes-frites-Herstellung) verfügen über hohe Bestände nicht vermarktungsfähiger Ware, da die Gastronomie als Abnehmerin weitgehend ausgefallen ist.

Neben den Hilfen von Land und Bund stehen seit kurzer Zeit auch verbesserte Hilfsmöglichkeiten der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Betriebe mit höherem Liquiditätsbedarf zur Verfügung.

Das Landwirtschaftsministerium wird die Situation in den Betrieben und auf den landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Märkten in den nächsten Wochen aufmerksam beobachten, um bei Bedarf weitere passgenaue Hilfen zur Verfügung stellen zu können.