Neue Preise und tarifliche Anpassungen ab Januar 2015

Tickets aus dem Jahr 2014 gültig bis Ende März 2015

(pd). Zum 1. Januar 2015 werden die Ticketpreise im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) um durchschnittlich 3,8 Prozent angehoben. Kunden können ihre im Jahr 2014 erworbenen Tickets noch bis 31. März 2015 für Fahrten mit Bus und Bahn nutzen oder bis 31. Dezember 2017 in den KundenCentern der Verkehrsunternehmen gegen Tickets mit neuem Preisstand eintauschen. Fahrgäste mit Tickets der Preisstufe E profitieren ab dem Jahreswechsel von einem erweiterten Geltungsbereich.

Die bereits im Sommer 2014 durch den VRR-Verwaltungsrat beschlossene Tarifmaßnahme hat eine Laufzeit von zwölf Monaten. Mit der Anpassung der Ticketpreise zum 1. Januar 2015 behalten alle bis dahin gekauften Einzel-, 4er-, Tages- oder Zusatztickets noch drei Monate ihre Gültigkeit und können für Fahrten im jeweiligen Geltungsbereich genutzt werden. Die Abfahrtsregelung gilt bis zum Betriebsschluss des 31. März 2015. Reguläre Monatskarten für Dezember 2014 sowie dazugehörige Aufpreise, beispielsweise für die 1. Klasse, gelten bis zum Betriebsschluss des 2. Januar 2015. Monatskarten für Januar 2015 inklusive der Aufpreise werden nur noch zum neuen Preisstand vom 1. Januar 2015 ausgegeben.

Um den elektronischen Vertriebsweg weiter zu stärken, bleibt der Preis des als HandyTicket verfügbaren 10erTickets in allen Preisstufen stabil. Im Vergleich zum Einzel- oder 4erTicket ist es damit noch kostengünstiger und attraktiver.

Erweiterter Geltungsbereich der Preisstufe E ab Januar 2015
Fahrgäste mit Bartarif-Tickets, regulären Monatstickets oder Abotickets der Preisstufe E können ab dem Jahreswechsel erstmals bis in die benachbarten Verbundräume reisen. Der bisher auf den VRR-Binnenbereich beschränkte Geltungsbereich der Preisstufe E wird auch auf den Kragenbereich ausgeweitet. Dies sind
. im Bereich des Münsterland-Tarifs Bocholt, Borken, Heiden, Isselburg, Olfen, Raesfeld, Reken und Rede,
. im Bereich des Ruhr-Lippe-Tarifs Bergkamen, Holzwickede, Kamen, Lünen, Schwerte und Unna,
. im Bereich des AVV-Tarifs ist es das Tarifgebiet Wegberg mit der Buslinie 017 der NEW (Mönchengladbach) sowie darüber hinaus
. die Abschnitte auf den VRR-Linien, die in die angrenzenden niederländischen Gemeinden Millingen, s’Heerenberg und Nijmegen hineinragen.
Bei Fahrten aus dem VRR in die genannten Orte gilt ab Januar 2015 regulär der VRR-Tarif. Vereinzelte Einschränkungen gibt es derzeit lediglich noch bei den SchokoTickets oder KombiTickets.

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