Neue Katzenschutzverordnung im Kreis Wesel

Verordnung soll eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen beinhalten.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz am Mittwoch, 12. September 2018, informierte die Kreisverwaltung die Ausschussmitglieder über das weitere Vorgehen vor einer eventuellen Einführung einer kreisweiten Katzenschutzverordnung.

Die Ausschussmitglieder betonten die Wichtigkeit der Thematik der freilaufenden Katzen und waren sich darüber einig, dass eine möglichst kreisweite Verordnung sinnvoll sei.

freilaufende katze

Eine Verordnung soll eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen beinhalten. Dies soll dazu beitragen, die Population der freilebenden Katzen insbesondere in Stadtgebieten zu begrenzen und Tierschutzvereine und Tierheime im Bemühen um den Katzenschutz zu unterstützen.

Kreisweite, einvernehmliche Lösung

„Erste Schritte wurden bereits eingeleitet. Wir werden uns in der nächsten Zeit mit den dreizehn kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Tierschutzvereinen und Tierheimen zusammensetzen, um eine kreisweite, einvernehmliche Lösung zu finden“, erklärte Kreisdirektor Ralf Berensmeier. „Eine tierschutzrechtliche Verordnung ist zwar kein Hexenwerk, dennoch gibt es viele Dinge zu klären: Wir müssen zunächst Zahlen, Daten und Fakten sammeln. Außerdem müssen die Kosten und allgemeine Aufgabenverteilungen geklärt werden, dafür benötigen wir noch etwas Zeit. Vermutlich können wir Anfang des kommenden Jahres mehr zu dem Thema sagen“, so der Kreisdirektor weiter.

Kastrationspflicht für Freigängerkatzen

Amtstierarzt Dr. Antonius Dicke ergänzte: „Aus veterinärfachlicher Sicht ist eine allgemeine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen grundsätzlich zu begrüßen. Nach dem Tierschutzgesetz ist dies nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Immerhin wird in Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen. Deswegen kann eine Verordnung für Teile des Kreises oder das ganze Kreisgebiet nur erlassen werden, wenn die Voraussetzungen tatsächlich vorliegen. Ohne ausreichende Zahlen, Daten und Fakten kann es keine Verordnung geben. Als Verwaltung sperren wir uns keineswegs gegen eine solche Verordnung, sehen uns aber verpflichtet, die geltenden Gesetze einzuhalten.“

Im vergangenen Jahr hatte die Stadt Wesel die Kreisverwaltung darum gebeten, eine kreisweite Verordnung zu erlassen. Bisher ist der Kreis Wesel dem Wunsch mangels ausreichender Daten nicht gefolgt.

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