Machbarkeitsstudie: Planer empfehlen Abriss der Ludgeruskirche

Wie ein Leser uns heute mitteilt, gibt es Neuigkeiten zur Machbarkeitsstudie: Danach empfehlen Planer den Abriss der Ludgeruskirche

Machbarkeitsstudie: Planer empfehlen Abriss der Ludgeruskirche

Heute präsentiert das Essener Planungsbüro GgG (Gutachten gegen Geld) den Schermbecker Politikern das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Grundschuldiskussion – und wartet möglicherweise mit einer großen Überraschung auf.

Statt der Verwaltung Argumente dafür zu liefern, warum die beiden Grundschulen unbedingt abgerissen werden sollten, empfehlen die Planer laut Eingeweihten ausgerechnet den „Rückbau“ der Ludgerus-Kirche im Stadtkern.

„Wenn dem so ist, wäre das eine absolute Katastrophe“, meint ein sichtlich geschockter Verwaltungsmitarbeiter, der ungenannt bleiben möchte. „Dann hätte das Planungsbüro nicht auftragsgemäß geliefert. Und dafür das ganze Geld!“

Der Auftrag an die Gutachter sei gewesen, die Grundschulen schlecht zu schreiben, aber auf keinen Fall andere Gebäude im Gemeindegebiet. Die Gemeinde prüft jetzt, ob sich das Gutachten noch schnell auf die Maximilian-Kolbe-Schule und/oder die Gemeinschaftsgrundschule umschreiben lässt.

Beim Planungsbüro GgG versteht man die Aufregung nicht. Das Kirchengebäude sei nicht flächeneffizient geplant und entspreche nicht den heutigen Ansprüchen an moderne Gebäude. Es sei nicht digitalisiert und obendrein nicht zu vertretbaren Kosten sanierbar. „Außerdem sinkt die Zahl der Kirchgänger kontinuierlich, auch darauf ist zu reagieren“, heißt es in dem Gutachten.

Die Planer empfehlen daher den Zusammenschluss der evangelischen und katholischen Kirchen in Schermbeck und den Abriss der Ludgerus-Kirche, um im Ortskern Platz für ein attraktives Baugebiet zu schaffen.

„Bei den beiden Grundschulen halten wir dagegen Investitionen für geboten. Beide Gebäude sind zwar betagt, aber mit Fördermitteln an die heutigen Bedürfnisse anpassbar“, so die Planer. Die Gemeinde widerspricht und will dem Rat vorschlagen, mit einem Gutachten das „unglückliche Gutachten“ untersuchen zu lassen.

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