Sechs Schafe ein Wolf im Juni bei dem Schäfer Kurt Opriel in Hünxe. Vier weitere Tiere wurden verletzt.
LANUV bestätigt am Freitag einen Wolfsnachweis im Wolfsgebiet Schermbeck. Ob es sich hierbei um die Wöfin Gloria von handelt, ist jedoch noch nicht bestätigt.
Das Forschungsinstitut Senckenberg in Gelnhausen arbeite, so heißt es in der Pressemeldung, derzeit derzeit noch an eine mögliche Individualisierung.
Die genetischen Untersuchungen einer Speichelprobe zeigen, dass das Tier am 23. Juni 2019 sechs Schafe getötet und vier verletzt hat.
Der betroffene Tierhalter wurde über das aktuelle Ergebnis informiert. Er kann über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.
Den Haltern von Schafen, Ziegen und Gehegewild im Wolfsgebiet Schermbeck und in der umgebenden Pufferzone wird empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Zäunen wolfsabweisend zu sichern. In Nordrhein-Westfalen werden auf der gesamten Landesfläche Haus- und Nutztierrisse zu 100 Prozent entschädigt, bei denen der Wolf als Verursacher bestätigt oder nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.
In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden auch Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100% gefördert. Informationen zu den insgesamt möglichen Förderhöhen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.