Landtagsabgeordnete Charlotte Quik: Förderrichtlinien für das Programm „Neustart miteinander“ sind veröffentlicht

finanzielle Unterstützung für unsere Vereine im Kreis Wesel

(pd). Die Corona-Pandemie hat die ehrenamtlich geführten Vereine vor große strukturelle wie auch finanzielle Herausforderungen gestellt: Sämtliche Vereinsaktivitäten mussten aufgrund der Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen eingestellt werden; deswegen sind viele Mitglieder ausgetreten und Einnahmen aus Veranstaltungen weggefallen. Diese Entwicklung hat bei den Vereinen zu großer Unsicherheit und Sorgen um die Zukunft geführt.

Charlotte-Quik
Charlotte-Quik

Um wieder Planungssicherheit, Motivation und Grundlage zu geben, hat die NRW-Koalition im Juni 2021 beschlossen, dass eingetragene Vereine eine einmalige finanzielle Unterstützung erhalten können, um damit eine öffentlich zugängliche Veranstaltung – Nachbarschaftsfest, Dorfkirmes, Karnevalssitzung, Sportfest, etc. – ausrichten zu können: Das Land NordrheinWestfalen übernimmt dabei 50 Prozent der Veranstaltungskosten; maximal 5.000 €. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Vereine können alle Ausgaben geltend machen, die für ihre Veranstaltung anfallen: Alle diesem Fest vorausgehenden Ausgaben und Aufträge (zum Beispiel Saalreservierungen) können rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 anerkannt werden. Zudem sind beispielsweise auch die Verpflegungskosten für ein Helferfest nach erfolgreich durchgeführter Veranstaltung förderfähig. Nach Prüfung des Antrages werden 75 Prozent der Fördersumme direkt ausgezahlt; die restlichen 25 Prozent nach der Endabrechnung.

Erwartete Einnahmen sind im Antrag anzugeben und in der Endabrechnung in tatsächlicher Höhe zu berücksichtigen. Erzielte Einnahmen reduzieren zunächst den Eigenanteil des Vereins. Erst wenn ein finanzieller Überschuss zu den Gesamtausgaben erzielt wurde, wird die Zuwendung um die Höhe dieses Überschusses reduziert.

Die Landesregierung hat jetzt die Förderrichtlinie veröffentlicht. Das entsprechende Online-Portal ist freigeschaltet und nun können Anträge online gestellt werden. Der Förderantrag muss zusammen mit einer Zustimmung der
Kommune zur geplanten Veranstaltung auf einem Musterformular vor der Veranstaltung eingereicht werden. Muss die geplante Veranstaltung Coronabedingt abgesagt werden, sind Kosten, die der Verein dennoch zu tragen hat, förderfähig.

Die Förderrichtlinie ist unter dem folgenden Link einsehbar:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=19644&ver=8&val=19644&sg=0&menu=0&vd_back=N

Weitere Informationen sind auf der Homepage des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (www.mhkbg.nrw.de) zu finden.