Längerer Elterngeldbezug bei Frühgeburten

Änderungen im Elterngeld ab 1. September 2021

Für alle Eltern deren Kinder ab dem 1. September 2021 geboren werden, gelten Veränderungen beim Elterngeld.

Die neuen Regelungen sollen den Familien mehr Freiräume und Flexibilität verschaffen zum Beispiel durch mehr Teilzeitmöglichkeiten und zusätzliche Elterngeldmonate für Frühchen. Der Kreis Wesel gibt an dieser Stelle einen kurzen Überblick über die wesentlichen Neuregelungen:

Teilzeitkorridor wird erweitert – Partnerschaftsbonus flexibler

Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus wird flexibler. Während Eltern diesen bisher 4 Monate am Stück beziehen mussten, kann er jetzt zwischen 2 und 4 Monaten genommen werden, mit flexiblem Ausstieg und kurzfristiger Verlängerung. Außerdem kann dieser bereits bei mindestens 24 Wochenstunden in Anspruch genommen werden. Und wer in einzelnen Monaten nicht auf die nötigen Arbeitsstunden kommt oder mehr arbeiten muss, braucht nicht – wie bisher – um den gesamten Partnerschaftsbonus bangen. So wird Eltern ermöglicht, gemeinsam das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit auch die Zeit für die Familie besser aufzuteilen.

Längerer Elterngeldbezug bei Frühgeburten

Eltern von frühgeborenen Kindern erhalten zusätzliche Elterngeldmonate.  Wenn das Kind mindestens 6 Wochen zu früh auf die Welt kommt, bekommen die Eltern einen weiteren Basismonat Elterngeld. Bei noch früheren Geburten kommen weitere Monate hinzu. Bei mindestens 8 Wochen sind es zwei zusätzliche Basismonate und bei mindestens 12 Wochen drei und bei mindestens 16 Wochen vier zusätzliche Basismonate Elterngeld, bzw. bis zu 8 Monate mehr ElterngeldPlus. Hierdurch wird der individuelle zeitliche Bedarf stärker berücksichtigt und Eltern es ermöglicht, sich in dieser besonderen Lebenssituation um ihr Kind zu kümmern.

Weitere Veränderungen und Vereinfachungen bestehen u. a. bei der Berücksichtigung von Einkommensgrenzen, bei der Verschiebung des Bemessungszeitraums und der Anrechnung von Einkommensersatzleistungen. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Antragsprozess und die Bemessung des Elterngeldes vereinfacht. So können beispielsweise Eltern, die geringe Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (bis 35 Euro monatlich) beziehen, auf Antrag wie Nicht-Selbstständige gestellt werden.

Die Mitarbeitenden der Elterngeldstelle sind Werktags – außer am Mittwoch – in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr telefonisch unter folgenden Rufnummern erreichbar:
Küpper, Melanie
Hamminkeln, Wesel und Schermbeck
Telefon: 0281 207-2249

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