Kreis Wesel setzt Konzept für Booster-Impfungen um

Booster-Impfungen sind für alle Personen möglich, deren Zweitimpfung mindestens sechs Monate her ist.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hat mit Erlass vom Dienstag, 9. November 2021, festgelegt, dass Auffrischungsimpfungen (sogenannte Booster-Impfungen) nun auch durch die mobilen und festen Imfpangebote der Kreise und kreisfreien Städte erfolgen dürfen.

Bei Personen, die mit dem Impfstoff Jansen der Firma Johnson & Johnson geimpft wurden, ist eine Booster-Impfung nach vier Wochen möglich.

Die Koordinierende Covid-Impfeinheit des Kreises Wesel (KoCi) hat ein stufenweises Konzept erarbeitet, um die Inhalte des Erlasses umzusetzen. Ein erster Schritt ist die Einführung von Terminen für Booster-Impfungen an den Impfstellen des Kreises Wesel in Dinslaken, Kamp-Lintfort und Wesel.

Um Wartezeiten und Schlangenbildung in der kalten Jahreszeit zu vermeiden, sind Booster-Impfungen an den Impfstellen ab Montag, 15. November 2021, nur noch mit Termin möglich. Termine können ab sofort unter https://tevis.krzn.de/tevisweb081/ gebucht werden. Zunächst können Termine für die kommenden drei Wochen gebucht werden, weitere werden nach und nach frei geschaltet. Erst- und Zweitimpfungen sind in den Impfstellen bis auf weiteres ohne Termin möglich.

Bei den mobilen Impfangeboten des Kreises Wesel sind sowohl Erst- und Zweit- als auch Booster-Impfungen weiterhin ohne Termin möglich. Alle aktuellen Impfangebote des Kreises Wesel sowie die Öffnungszeiten der Impfstellen sind zu finden unter https://www.kreis-wesel.de/de/themen/impfangebote/.

Darüber hinaus wird die Impfstelle in der Weseler Niederrheinhalle ab Montag, 22. November 2021, an fünf statt bisher an zwei Werktagen geöffnet sein. Über die genauen Öffnungszeiten informiert der Kreis Wesel zeitnah.

Michael Maas, Vorstandsmitglied des Kreises Wesel für den Bereich Gesundheit: „Auch wenn es nun möglich ist, eine Booster-Impfung bei den Impfangeboten des Kreises Wesel zu erhalten, sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte nach wie vor die ersten Ansprechpartner für ihre Patienten.“

Impfung schützt vor schwerem Verlauf einer Coronainfektion

Die Impfung gegen das Coronavirus schützt vor einem schweren Verlauf der Infektion. Darauf weisen die Kreisstelle Wesel der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Kreis Wesel hin. Menschen, die doppelt geimpft sind, können sich allerdings trotzdem infizieren und das Virus weitertragen.

Allgemeinmediziner Dr. Franz-Joachim Weyers, Vorsitzender der Kreisstelle Wesel der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO): „Eine Coronaschutzimpfung bleibt weiterhin der einzige und vor allem wichtigste Schutz vor dem schweren Verlauf einer Coronainfektion. Vor der Infektion selbst können wir uns nicht vollständig  schützen. Die Wahrscheinlichkeit, mit doppeltem Impfschutz im Krankenhaus behandelt zu werden, ist aber sehr gering.“

Dr. Elizabeth Wells, Leiterin des Kreisgesundheitsamts Wesel, ergänzt: „Da auch Geimpfte das Virus weitergeben können, ist es besonders wichtig, dass auch sie sich weiterhin regelmäßig selbst testen. So können Ansteckungsketten erkannt und unterbrochen werden.“

Wirksamkeit Erst- und Zweitimpfung

Darüber hinaus lässt die Wirksamkeit der Erst- und Zweitimpfungen nach ca. sechs Monaten langsam nach. Die Kreisstelle Wesel der KVNO und der Kreis Wesel raten daher dringend zur Auffrischungsimpfung. Erste Anlaufstelle für die sogenannten Booster-Impfungen sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.

„Jede und jeder einzelne kann mit seiner Impfung die Impfquote steigern und damit das Gesundheitssystem entlasten“, betont Dr. Weyers.