Wegen der zunehmenden Fälle von Geflügelpest im gesamten Bundesgebiet hat der Kreis Wesel eine Stallpflicht für alle Geflügelhaltungen angeordnet. Die Maßnahme tritt am Freitag, 31. Oktober 2025, in Kraft und betrifft rund 2.950 Betriebe mit insgesamt etwa 600.000 Tieren.
Maßnahmen zum Schutz der Bestände
Nach Angaben des Kreises Wesel müsse sämtliches Geflügel künftig entweder in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden. Diese müssten aus einer dichten, nach oben gesicherten Abdeckung und seitlichen Begrenzungen bestehen, die das Eindringen von Wildvögeln – auch Kleinvögeln – verhindern. Futter und Tränkwasser dürften für Wildvögel nicht zugänglich sein.
Darüber hinaus seien im gesamten Kreisgebiet Geflügelausstellungen, -märkte, -schauen und Wettbewerbe mit Geflügel bis auf Weiteres untersagt. Wie lange die Regelung bestehen bleibe, lasse sich derzeit nicht absehen. Erfahrungsgemäß müsse jedoch mit einer Dauer von mindestens drei Monaten gerechnet werden.
Hintergrund: Hohes Risiko laut Friedrich-Loeffler-Institut
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) habe in seiner aktuellen Risikoeinschätzung vom 20. Oktober 2025 ein hohes Risiko für den Eintrag von Influenzaviren des Typs HPAI H5 sowohl in wildlebende Wasservögel als auch in Geflügelhaltungen festgestellt. Zwischen dem 1. September und 20. Oktober seien bundesweit 15 Ausbrüche des Virus H5N1 in sieben Bundesländern registriert worden. Hinzu kämen zahlreiche Nachweise bei Wildvögeln, insbesondere bei durchziehenden Kranichen.
Sechs Verdachtsfälle im Kreis Wesel
Seit dem 15. Oktober seien im Kreis Wesel mehrere verendete Wildvögel, vor allem Wasser- und Greifvögel, zur Untersuchung eingesandt worden. Bis zum 29. Oktober hätten sechs labordiagnostische Verdachtsfälle auf Geflügelpest (H5) vorgelegen, die derzeit im Friedrich-Loeffler-Institut überprüft würden.
Nach Einschätzung der Kreisverwaltung sei davon auszugehen, dass ein Großteil der noch ausstehenden Befunde ebenfalls positiv ausfallen werde. Besonders betroffen seien Wildgänse, die derzeit vermehrt in den Feuchtgebieten und Wasserflächen des Kreises Rast machten.
Verbindung zu Fällen im Kreis Kleve
In der Nachbarschaft sei zudem ein bestätigter Ausbruch in einer Putenhaltung in Rees im Kreis Kleve festgestellt worden. Die dort eingerichtete Überwachungszone umfasse auch Teile von Hamminkeln und Xanten. Nach derzeitigem Stand werde ein Eintrag aus der Wildvogelpopulation als Ursache vermutet.
Angesichts der Vielzahl von Nachweisen und Verdachtsfällen sieht der Kreis Wesel nach eigenen Angaben hinreichend sichere Belege für das Vorhandensein gefährlicher Influenzaviren in der regionalen Wildvogelpopulation. Diese stellten eine erhebliche Bedrohung für die Geflügelhaltung im gesamten Kreisgebiet dar.























