Knöllchen sorgt für bitteren Beigeschmack

Wie heißt es dann so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Ralph Heeger ist empört. Er besuchte am Samstag den wunderschönen Weihnachtsmarkt in Schermbeck und erlebte am Ende eine Überraschung in Form eines Knöllchens.

Klar, dass bei einem solchen Event die Parkplatzkapazitäten sehr begrenzt sind, aber Ralph Heeger hatte Glück und fand schnell eine freie Parklücke am Bösenberg/Bachstraße. Im Vorfeld sah Ralph Heeger zwar den Hinweis auf eine Parkscheibe – Werktags von 7 Uhr bis 18 Uhr.  Er kümmerte sich aber nicht weiter darum, und legte seine Parkscheibe nicht auf die Ablage. Das war war ein Fehler, denn als er nach einem dreistündigen Bummel in sein Auto steigen wollte, erlebte Ralph Heeger eine böse Überraschung. Hinter seiner Windschutzscheibe klebte ein Knöllchen.
„Für mich geht der Werktag meines Erachtens immer noch von Montag bis Freitag, und ich erwarte, dass an so einem Tag nicht die Politessen durch die Straßen ziehen und Knöllchen verteilen“, so Ralph Heeger, der im Nachhinein „not very amused“ ist.

Parken Schermbeck Knöllchen
Er war aber wohl nicht der Einzige an diesem Nachmittag, der zur Kasse gebeten wurde, auch bei seinem Freund klebte ein Liebesbrief hinter dem Scheibenwischer.
Im Vorfeld werden tausende  von Euros zur Verbesserung für Tourismus ausgegeben, gleichzeitig werden dann aber die Besucher durch solche Aktionen geschröpft. Dies kann nicht sehr einladend für eine Gemeinde und für die Veranstalter auf Dauer sein. Immerhin lassen die Besucher auch Geld in Schermbeck während der Zeit, wo sie den Markt besuchen. Da ist so ein Verhalten doch eher kontraproduktiv!
„Ich finde das Verhalten nicht sehr besucherfreundlich, sondern es könnte auf lange Sicht dazu führen, dass Märkte mit kostenlosen Parkplatzen bevorzugt werden. Wie zum Beispiel am Wochenende der Weihnachtsmarkt auf dem „Preen´s Hoff“ in Erle, wo die Besucher kostenlos auf den bereitgestellten Feldern parken konnten“, so Ralph Heeger.

Verkehrsirrtum
Aber gilt der Samstag eigentlich nun als Werktag, oder nicht? Ich habe mich mal schlau gemacht.

Vielerorts gibt es einige  Tempolimits und diverse Park- bzw. Halteverbote, die laut Zusatzschild nur an einem Werktag gelten. Gehört nun der Samstag dazu oder nicht? Er gehört dazu! Die samstäglichen Knöllchen haben also vor Gericht in der Regel Bestand. In der Rechtsprechung wird nur unterschieden zwischen Werktagen, das bedeutet Montag bis einschließlich Samstag, sowie Sonntage und Feiertage. Wenn also ein Verkehrsschild nicht expliziet  am gesamten Wochenende gilt, ist dies am Zusatzschild „Mo. – Fr.“ (s.o.) ersichtlich.

 

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